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Alle Oberthemen / Jura / Allgemein / Recht I
102
Vetreter ohne Vertretungsmacht
- keine Vertretungsmacht besteht / erteilt wurde
- erloschen
- überschritten

Mehrseitige RG 179:
- schließt VoV Vertrag -> schwebend unwirksam
a. genehmigt Vertreter 184 I -> wirksam
b. genehmigt nicht -> Wahl beim Vertragspartner entweder Erfüllung oder Schadensersatz
Aber: eingeschränkt, wenn VoV Mangel nicht kennt, Haftung nur auf neg. Interesse 179II
und VoV haftet nicht, wenn Dritter Mangel kannte oder hätte kennen musste

Einseitige RG 180:
- VoV grundsätzlich ausgeschlossen
- bei einseitigem RG nach 174≠180!(, Bevollmächtigter mit Vollmachtsurkunde, legt diese aber nicht vor für einseitiges RG, Formfehler und Zurückweisung mögl.
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Karteninfo:
Autor: fschoenf
Oberthema: Jura
Thema: Allgemein
Veröffentlicht: 13.05.2010

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