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(P) Wann muss guter Glaube vorliegen, wenn nach Einigung mehr als nur Eintragung zum Erwerb des Rechts am Grundstück erforderlich ist?
Wortlaut: Guter Glaube bei Antragstellung entscheidend

Telos: Gutgläubigem soll nicht das die Dauer der Eintragung zum Nachteil reichen. Daher muss der Gute Glaube zum letzten noch erforderlichen Akt vor der Eintragung vorliegen. (h.M.)
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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