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Ton und Bild schliessen eine Art Pakt, einen „audiovisuellen Vertrag“. Was ist damit gemeint?
Mit dem audiovisuellen Vertrag ist gemeint, dass im Tonfilm Bild und Ton keine „natürliche“, keine selbstverständliche Einheit bilden.

Vielmehr gehen Bild und Ton einen Pakt ein, einen Vertrag, der in jedem Tonfilm neu ausgehandelt wird. Die beiden sind zwar sozusagen freie Vertragspartner, d.h. sie sind unabhängig voneinander, denn der Ton wendet sich an unser Gehör, das Bild an unsere Augen. Zugleich sind sie aber aufeinander bezogen, weil Sie ja in ein und demselben Film zusammenkommen und sich gegenseitig beeinflussen.

Audiovisueller Vertrag meint also: Ton und Bild sind autonom, und trotzdem stehen sie, wenn wir den Film sehen und hören, in einer Beziehung zueinander.
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Karteninfo:
Autor: alikanakela
Oberthema: Medienwissenschaften
Thema: Medientheorie und Medienethik
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 23.01.2011

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