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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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In welchen Fällen kann ein Richter von der Mitwirkung abgelehnt werden?
Ablehnung von Richtern: Gemäß § 24 I kann die Ablehnung erfolgen wegen Ausschlusses kraft Gesetzes (Alt.1) oder wegen der Besorgnis der Befangenheit (Alt.2).
Ablehnung wegen Ausschlusses kraft Gesetzes
- es muss den Verfahrensbeteiligten möglich sein einen Ausschlie-
  ßungsgrund,von dem sie überzeugt sind,auch vorzubringen,damit
  über d.mögl. Ausschluss verhandelt u.entschieden werden kann.
Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit
- wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Un-
  parteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.Durch ein erfolgreiches
  Ablehnungsverfahren. Bezugspunkt d. Besorgnis ist folglich die Un-
  parteilichkeit.Tatsächliche Voreingenommenheit wird nicht gefordert
  Es kommt auf die Empfängerperspektive an, d.h. auf Sicht des
  Angeklagten (d.h. ein druchschnittlicher Beobachter in der Rolle des
  Angelagten).
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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