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Wie muss man mit Personaldaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgehen?
  • Es sollten nur Daten aufbewahrt werden, die weiterhin benötigt werden oder auf Grund einer gesetzlichen Pflicht
  • Aufbewahrungsdauer nicht länger als 5 Jahre, ausser Gesetz sieht es anders vor
  • Daten, die nicht mehr benötigt werden, sollten umgehend vernichtet werden
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Karteninfo:
Autor: Karin Zeller
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Medienrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: 7000
Veröffentlicht: 30.01.2013

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