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Kritik Klinische Prognosse
Nachteilig sind in praktischer Hinsicht bei klinischen Prognosen vor allem Gesichtspunkte der Verfahrensökonomie, also insbesondere deren hohe Kosten, der teilweise erhebliche Zeitaufwand und die damit einhergehende Verfahrensverlängerung. Klinische Prognosegutachten können daher nur in Ausnahmefällen eingeholt werden (246a StPO, 454 II StPO). . Weiter wird der Einwand der geringen Nachvollziehbarkeit und Transparenz geltend gemacht. Die Gefahren der klinischen Prognose werden deutlich, wenn man sie mit der Vorgehensweise bei der statistischen Prognose vergleicht: Während die die Prognosetafeln dort verbindlich vorgeben, welche Umstände in welcher Weise berücksichtigt werden müsen, besteht bei der klinischen Prognose sowohl die Gefahr, dass wichtige, prognostisch relevante Umstände außer Betracht gelassen werden, als auch die umgekehrte Gefahr dass der Gutachter bestimmte Umstände u. Zusammenhänge überinterpretiert u. die Rückfallwahrscheinlichkeit systematisch überschätzt. Dabei mag es eine Rolle spielen, dass die in der Regel psychiatrisch ausgebildeten Prognostiker ihre Erfahrungen gerade nicht in den großen Bereichen der Alltagskriminalität sammeln, sondern anhand von Extremgruppen, die nicht selten auch psychopathologische Auffälligkeiten zeigen. Jedoch wird in letzter Zeit versucht diesem Problem entgegenzuwirken indem vor allem forensische Psychater u. Psychologen differenzierte u. objektivierte Kriterienkataloge zu den Bereichen früherer Delinquenz, Persönlichkeitsentwicklung vor u. nach der Straftat, Krankheitssymptomatik u. Zukunftsperspektiven vorgelegt haben, die zwar von Juristen oder anderen "Laien" nicht allein angewandt werden können, die ihnen aber ermöglichen Transparenz u. Plausibilität des Prognosegutachtens zu überprüfen.
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Stachelschwein (17.04.2018)
PsychIater
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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