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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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Kann d. StA bei Besorgnis der Befangenheit abgelehnt bzw.
ausgeschlossen werden?
Einerseits ist zu beachten, dass d. Ausschließungs- und Ablehnungs
regeln ihrem Wortlaut nach direkt nicht für StA gelten.
Wegen d. unterschiedl. Stellung d. StA ggü. d. Gericht sind die
Befangenheitsgründe nicht ohne weiteres übertragbar.
Andererseits ist d.StA allein d. Wahrheit u. Gerechtigkeit verpflichtet.
Zwar muss d. StA auch nicht in jedem Stadium d. Verfahrens strikte Neutralität an den Tag legen u. jeden Verdacht einer Voreingenommenheit vermeiden, aber eine Grenze ist dann erreicht, wenn sich der Verdacht aufdrängt, d. StA agiere ausschließlich zu Lasten oder Gunsten d. Beschuldigten u. er sei zu einer objektiven Würdigung d. Ergebnisses d.Ermittlungen nicht bereit.Insofern ähnelt sie d.Situation eines befangenen Richters. Der Rechtsgedanke der §§ 22 ff. StPO kann eingeschränkt herangezogen werden.Insofern 
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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