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Alle Oberthemen / Jura / alle Lerngebiete / Jura
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Entscheidungen im Normenkontrollverfahren haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Was ist hierunter zu verstehen?
Die Frage ist nicht völlig geklärt. Sofern das Bundesverfassungsgericht eine Norm für nichtig erklärt, bedeutet Gesetzeskraft, dass sie nicht mehr zur Rechtsordnung gehört. Sofern das Bundesverfassungsgericht eine Norm für verfassungsmäßig erklärt, vermag die Gesetzeskraft der Entscheidung die ohnehin bestehende Geltung der Norm allerdings nicht zu verstärken.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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