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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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   Erläutern sie die Ziele eines strafprozessualen Verfahrens
Wahrheit:Das materielle Strafrecht soll nur zur Anwendung kommen, wenn sich d. Verdacht eines strafrechtl. Konflikts bestätigt, mithin ist d. Wahrheitserforschung eine wesentliche Voraussetzung um den strafrechtlichen Konflikt lösen zu können.
Gerechtigkeit:Wird d.materielle Strafrecht fehlerhaft angewendet,
so droht d. strafrechtl. Konflikt offen zu bleiben- d. Strafverfahren hat deshalb d. materielle Gerechtigkeit zum Ziel. Darüber hinaus muss aber auch d. prozedurale Gerechtigkeit im Sinne d. Verfassungs- u. Rechtmäßigkeit d. Verfahrensweise verwirklicht werden. Das Straf-verfahrensrecht muss daher auf gegenläufige Interessen Rücksicht nehmen u. insbes. d. Grenzen achten, die der staatlichen Strafver-folgung zu Gunsten d. Rechte d. Einzelnen gezogen sind.
Rechtsbeständigkeit: Die Lösung d. strafrechtl. Konflikts muss Bestand haben können,dafür sorgt d.Rechtskraft d.Urteils u. bestimmter anderer verfahrensabschließender Entscheidungen.
Die Verfahrensziele konkurrieren teilweise miteinander,daraus resultieren strafprozessuale Probleme(strafprozessualer Zielkonflikt)
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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