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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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Immissionen gem. § 906 (allg.)
v. a. Ortsübliche Einwirkungen beachten
- Differenzierung nach Verhinderbarkeit
- nicht verhinderbar kann zu wirtschaftlicher Zumutbarkeit führen (906 II) (führt zur Duldungspflicht)
- wenn nicht ortsüblich dann besteht auch keine Duldungspflicht

§ 14 BImmSchG ist lex specialis
Tags: Sachenrecht, Unterlassungsanspruch
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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