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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZPO II Klausel und Klauselverfahren
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Wie ist die Rechtslage, wenn ohne Klausel vollstreckt wurde? Welche Möglichkeit hat der Vollstreckungsschuldner?
Die Vollstreckung ist trotz Fehlens der unentbehrlichen Zwangsvollstreckungsvoraussetzung wirksam, jedoch entsteht kein Pfändungspfandrecht (h.M.).

Jede einzelne Maßnahme kann mit der Vollstreckungserinnerung angegriffenn werden.
Tags: Klausel, Vollstreckungserinnerung
Quelle: Jauernig/Berger, ZwV- und InsR. § 4
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Karteninfo:
Autor: huppi
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 08.03.2010

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