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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht BT / StrafR Vermögensdelikte
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(P) Schadensgleiche Vermögensgefährdung beim Betrug § 263 I StGB
Beachte: Streit nur relevant, wenn der Täter
- den Endschaden vermeiden will (nicht billigt!)
- jedoch die Schadensgefährdung billigend in Kauf nimmt.

1. Senat: Ausreichend Vorsatz auf die Gefährdung
(P) Jeder, der einen Darlehensvertrag abschießt, begeht einen Betrug.

2. Senat: Vermögen in Gefahr = Versuchskonstellation, so dass Billigung des Endschadens ausreicht.
(P) Inkongruenz zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010

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