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Bürgerliches Recht: Lektion 17

Schuldrecht BT: Bürgschaft
Was kann alles im Rahmen einer Bürgschaft gesichert werden?

Schuldrecht BT: Bürgschaft
Welche Folgen hat die strenge Akzessorität der Bürgschaft?
Bestehende und Künftige Forderungen, § 765 II BGB: Beachte: Zukünftige Forderungen müssen zumindest eine bestimmbare Hauptschuld haben (allgemeine Bestimmbarkeit ausreichend).

Akzessorität: Verpflichtung der Bürgschaft hängt vom Hauptbestand der Hauptforderung ab.
Auswirkungen für die Haftung:
a) Reduktion der Hauptverbindlichkeit wirkt zugunsten des Bürgen, § 767 I 1 BGB
b) Bei Zahlung = Erlöschen der Bürgschaft, § 767 I 3 BGB
c) Erweiterungen gehen nicht zulasten des Bürgen, § 767 I 2 BGB
d) Aber: § 280 I, III, 281 BGB sowie Vollzug (§ 767 I2 BGB) wirken auch gegen den Bürgen.
e) Keine Haftung für Rückgewähransprüche, weil die Hauptschuld erlischt. Bei Zinsen nur Haftung, wenn sich dies aus Vertrag ergibt (vgl auch § 217 BGB).
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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