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Bis zur welcher Altersgrenze sind Kinder in der Familienkrankenversicherung bei den Eltern mit versichert.
In der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Altersgrenze erhöht sich auf 23. Jahre wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. Erhöht sich auf das 25. Lebensjahr, wenn das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist.
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Karteninfo:
Autor: Didi
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Veröffentlicht: 22.02.2010

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