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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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                       Sachliche Zuständigkeit des OLG
- ergibt sich aus dem Katalog des § 120 I GVG (Staatsschutzdelikte)
- gemäß § 120 II 1 Nr.1 statt d. Staatsschutzkammer d. LG für die in
  § 74a I aufgezählten Straftaten zuständig, wenn d. GBA (General-
  bundesanwalt)wegen d. besonderen Bedeutung d. Falles die
  Verfolgung übernimmt. Schließt sich d. OLG d. Auffassung des GBA
  an,so geht d. Entscheidungskompetenz von d. Staatsschutzkammer
  des LG auf den Strafsenat des OLG über
- § 120 II 1 Nr.3 eröffnet bei bestimmten Mordtaten u. gemeingefährl.
  Delikten, d. sich gegen d. Bestand, d. Sicherheit oder d. Verfassung
  der BRD richten, d. Möglichkeit d. Anklage beim OLG.
  Voraussetzung ist auch hier dass d. GBA wegen d. besonderen
  Bedeutung d. Falles d. Verfolgung übernimmt.
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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