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Bürgerliches Recht: Lektion 02

BGB AT: Stellvertretung
Vertretungsmacht: Ein Vertreter handelnt irrtümlicher Weise im eigenen Namen. Kann er anfechten?

BGB AT: Stellvertretung
Vertretungsmacht: Welche Arten von Vertretungsmacht gibt es?

BGB AT: Stellvertretung
Vertretungsmacht: Was ist eine Verpflichtungsermächtigung?
§ 119 I BGB: Grds bildet ein solcher Irrtum einen Anfechtungsgrund.
§ 164 II BGB: Allerdings ist in solchen Fällen die Anfechtung der Willenserklärung ausgeschlossen.

Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht (Vollmacht): § 166 II BGB
Gesetzliche Vertretungsmacht:
a) §§ 1357 I 2, 1639, 1902 BGB;
b) Organschaftliche Vertretungsmacht: §§ 26 BGB, 125 HGB, 35 GmbH, 78 AktG
Rechtsscheinsvollmacht:
a) §§ 170 ff BGB;
b) Duldungsvollmacht;
c) Anscheinsvollmacht

Verpflichtungsermächtigung: Erklärender will Ermächtigten unter eigenen Namen verpflichten. HM: Nicht möglich, da Umgehung des Offenkundigkeitsprinzips.
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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