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39
Schutzstreifen
Fahrstreifen für Fahrräöder, der durch Z.340 und einem Fahrradsymbol gem § 39 StVO gekennzeichnet ist; Benutzungspflicht für Radfahrer ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot, andere Fzg-Führer dürhen ihn gelegentlich benutzen
Tags:
Quelle: VS Skript
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Karteninfo:
Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Verkehrsrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010

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