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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Was ist unter pflichtgemäßem Ermessen zu verstehen?
Ermessen darf nicht willkürlich ausgeübt werden, d.h.

⬛ gesetzl. Grenzen des Ermessens sind einzuhalten
⬛ Ermessen ist so auszuüben wie es der Gesetzgeber von einer gerechten und zweckmäßig handelnden Verwaltung erwartet (gemäß Zweck der Ermächtigung)

Art. 40 VwVfG
Tags: pflichtgemäßes Ermessen
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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