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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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Welche Folgen treten ein, wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt?
Grundsätzlich besteht ein Verfahrenshindernis, wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt.
(P) Kann ein fehlender Eröffnungsbeschluss nachgeholt werden?
Rspr.: Nachholung sei noch während der Hauptverhandlung möglich. Die Belange des Angeklagten werden dadurch geschützt, dass er u. der Verteidiger nach §§ 217,218 StPO die Aussetzung des Verfahrens verlangen können. Zu beachten ist, dass die Hauptverhandlung eine zugelassene Anklage voraussetzt, demzufolge ist derjenige Teil, der vor der Zulassung liegt, zu wiederholen.
a.A.: Die Nachholung sei unzulässig.
Andernfalls käme es zu einer nachhaltigen Entwertung des Eröffnungsbeschlusses als Verfahrensvoraussetzung u. so werde auch ihre Schutzfunktion unterlaufen. Außerdem sei das Gericht bei schon begonnener Hauptverhandlung eher als sonst geneigt das Verfahren zu eröffnen.
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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