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Alle Oberthemen / Biildungswissenschaften / Entwicklung, Kommunikation / 1a zusammenfassung 33045
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5. Die Klassifikation der illokutiven Akte nach
Searle
5 P
1) Assertive Sprechhandlungen:
● Sprecher soll darauf festgelegt werden, dass etwas
der Fall ist bzw. die zum Ausdruck gebrachte
Position wahr ist
● beurteilbar nach wahr oder falsch
● typisch: Explikationen, Klassifikationen, Diagnosen,
Beschreibungen

2) Direktive Sprechhandlungen:
illokutive Absicht: Sprecher versucht durch sie mehr
oder weniger etwas zu tun
● Bsp.: Anordnungen, Befehle, Bitten, Weisungen,
Gebete, Anträge, Gesuche, Ratschläge,

3) Kommissive Sprechhandlungen:
● Illokutive Absicht: Verpflichtung des Sprechers auf
zukünftigen Verlauf der Dinge
● Bsp.: Versprechen, Gelübde, Gelöbnisse,
Drohungen, Wetten, Anerbieten, Verträge, Garantien

4) Expressive Sprechhandlungen:
illokutive Absicht: Ausdruck einer psychischen
Einstellung des Sprechers zum Sachverhalt, der im
propositionalen Inhalt gekennzeichnet ist
● Bsp.: Bedankungen, Beileidsbezeugungen, Klagen,
Willkommensheißungen

5) Deklarative Sprechhandlungen:
● erfordern allgemein eine nicht-linguistische
Institution (Kirche, Gesetz, Staat, (Schule),
Privatbesitz)
● erfordern in vielen Fällen die Äußerung ritueller
Wendunge
n durch den Sprecher (Krieg erklären,
exkommunizieren, ein Paar trauen, schenken,
vermachen, abdanken, kündigen, entlassen)

memo: ADKED
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Karteninfo:
Autor: juliane
Oberthema: Biildungswissenschaften
Thema: Entwicklung, Kommunikation
Schule / Uni: Fernuni Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.03.2013

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