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Alle Oberthemen / Geschichte / PPP

PPP (91 Karten)

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Thema 1: Allgemeine Einführung
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1.1. Nenne die wichtigsten geschichtlichen Ereignisse für das PPP.
1940-1945:    Begriff und Handlungskonzept von PPP wurden in den
                        USA entwickelt (unter Franklin Roosevelt)
1943:              Erstes PPP Projekt (Stadtentwicklung in Pittsburg)
1978:              Echte Bedeutung in den USA (unter Carter)
Anfang 80er:  Übertragung des Grundgedankens nach Europa
                        (z.B. Entwicklung des Londoner Docklands)
Mitte 80er:      Grundgedanke findet auch in Dtld Einzug
                         -> neben der Stadtentwicklung wurde der PPP-Ansatz
                             auch auf weitere Handlungsfelder der öffentlichen
                             Hand ausgedehnt (z.B. Abwasserbeseitigung)

PPP in Dtld ist kein eindeutiger Begriff sondern vielmehr ein Leitbild, bei dem aus der Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Privaten Synergieeffekte und Effizienzgewinne generiert werden sollen
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1.2. Definiere den Begriff PPP.
PPP ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Beispiel: öffentlicher Hochbau
Die Partnerschaften dienen häufig der Realisation von Neu-und Sanierungsmaßnahmen (z.B. Schulen, Krankenhäuser,...).

-> Der Private übernimmt meist die komplette Beeitstellung einer
    Immobilie und gewährleistet deren reibungslosen Betrieb
-> Der Öffentliche zahlt ein Entgelt dafür, mit dem er die Kosten
    des Privaten refinanziert
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1.2. Nenne die Grundlage für die Kostenermittlung (verschiedenste Kosten).
Der Öffentliche zahlt dem Privaten Geld zur Refinanzierung seiner Kosten. Bei den Kosten des Privaten handelt es sich um:

1. Investitionskosten der Maßnahme (z.B. Planungskosten,..)
2. Folgekosten (z.B. Instandhaltung, Reparaturen,...)
3. Weitgehende Serviceleistungen (z.B. Catering, Pfördnerdienste,..)

Der Öffentliche zahlt über den gesamten Lebenszyklus!!


Bei PPP-Modellen müssen alle Aufgaben erfüllt sein:

Planung -> Bau/Sanierung -> Finanzierung -> Betrieb -> Verwertung
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1.3. Was versteht man unter "Privater Vorfinanzierung"?
Der Private finanziert das Projekt, weshalb die finanzielle Belastung des öffentlichen Haushalts nach hinten verlagert wird (Einengung zukünftiger Haushalte).

-> Private sind die Erfüllungsgehilfen des Staates
-> Projektrisiko liegt jedoch weiterhin beim Staat
-> Einsparungseffekte

Beispiele:
- Formen des Leasings im Immobilienbereich
- Mietkauf
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2. Wie sieht der aktuelle Stand der PPP Projekte in Dtld aus?
Es werden zunehmend kleinere PPP-Projekte im Bereich der kommunalen Strukturen realisiert (~30% unter 10 Mio).

Die PPP-Quote ist bedingt durch die Finanzmarktkrise rückläufig, wohingegen die PPP-Projekte ansteigen, da auch alle Projekte aus den vorherigen Jahren darin erfasst sind (weil sie ja über Jahre hinweg weiterlaufen).
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3. Nenne Vorteile einer PPP-Realisation
- Baukosteneinsparungen von etwa 10%

- Bauzeitverkürzung um 6-12 Monate

- Nutzung der Wettbewerbsbestrebungen der Anbieter

- Übernahme der Risiken durch Private

- Effizienzvorteile von mindestens 6%
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3.1. Welche wirtschaftliche Bedeutung hat PPP (Vorteile)?
1. Baukosteneinsparungen:
- Einsparungen steigen mit zunehmendem Projektvolumen
- zwischen 1993 und 2003 Einsparungen von ca. 20%
- 2005 Einsparungen ca. 10% (liegt evt. an der noch nicht vollständig
  überwundenen Krise der Baubranche und dem daher stärkeren
  Wettbewerbsdruck der Preise)


Gründe für Baukosteneinsparungen:
- Eigeninteresse der Privaten an geringen Kosten
- Effizientes Ausnutzen der zur Verfügung stehenden Fläche
- Private beschaffen Leistungen anders als Öffentliche
- Konjunkturbedingter Preisrückgang
- Einschränkung der nachträglichen Nutzer
- Qualitative Minderung gegenüber Ausgangsplanung

von oben nach unten ist die Priorität abnehmend
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3.2/3/4/5 Welche wirtschaftliche Bedeutung hat PPP (Vorteile)?
2. Bauzeitverkürzungen: (ca. 6-12 Monate kürzer)
- Der Private hat erst nach Übergabe einen Anspruch auf Zahlung
-> frühe Fertigstellung bedeutet, dass er Bauzwischenfinanzierungs-
     zinsen soweit wie möglich vermeiden kann

3. Nutzung der Wettbewerbsbestrebungen der Anbieter:
- Durch die Vergabe im Gesamtpaket hat der Anbieter die
  Möglichkeit, durch eigene Gestaltung kostengünstige Modelle
  zu entwickeln und hierdurch zusätzliche Efizienzgewinne zu
  ermöglichen

4. Übernahme von Risiken durch Private:
- Private sind besser in der Lage, übernommene Risiken zu steuern
  (z.B. Preis-, Schnittstellen und Bonitätsrisiken); Insolvenzrisiken
  entfallen

5. Gesamteffizienzvorteile: (Effizienzvorteile mindestens ~6%)
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4. Nenne die Ziele des PPP.
Kernziel der PPP ist die Effizienz.

- Erschließung von Effizienzpotentialen
- Europäische Erfahrungen nutzen
- Staatliches Handeln auf Kernaufgaben beschränken
- Bauwirtschaft ankurbeln
- Mittelstand fördern
- Sachgerechte Verteilung von Risiken
- Wissenstransfer zwischen Privaten und Öffentlichen
- Standardisierung und Entwicklung von Leitfäden
- Öffentlichkeitsarbeit
- ....
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5. Nenne die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Durchführung von PPP.
1. Für PPP-Verträge bestehen vielfältige zivilrechtliche Gestaltungs-
    möglichkeiten, die sich grundsätzlich nach Vertragsmodellen
   unterscheiden lassen

2. Staatshaushaltsrechtlich ist es geboten, die Ausgaben des
    Öffentlichen im Haushaltsplan unterschiedlich zu veranschlagen

3. Gemeindehaushaltsrechtlich sollte PPP eine                                  Haushaltstransparenz
    aufweisen und Ausaben über die gesamte Laufzeit zum Haus-
    haltsplan ausgewiesen werden

4. Kommunalhaushaltsrechtlich sollte die Notwendigkeit der Geneh-
    migungsvorbehalte für kreditähnliche Geschäfte überdacht werden

5. Das regelmäßig auf PPP anwendbare Vergaberecht gewährleistet
    einen fairen und transparenten Wettbewerb und ist damit Grund-
    lage für die erwarteten Effizienzvorteile

6. ÖPP-Beschleunigungsgesetz: gibt der öffentlichen Verwaltung
    die Möglichkeit, bei der Vergabe einen wettbewerblichen
    Dialog durchzuführen

7. Förderung der Beteiligung von mittelständischen Bietergemein-
    schaften und Vergabe von Unteraufträgen (Nachunternehmer)
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6. Was versteht man unter PPP-Modellen? Welche Modellarten gibt es?
Bei PPP-Modellen werden die Leistungen nicht an verschiedenen Auftraggeber vergeben, sondern an einen privaten Auftraggeber, der sich umfassend um die Immobilie kümmert.
Die Rechte und Plichten werden in einem Vertrag geregelt.

Auftraggeber gibt Auftrag an Auftragnehmer der sich durch
Bank finanziert. Diese lässt sich ggf. durch den Auftragnehmer rückversichern.


- Kooperationsmodell
- Konzessionsmodell
- Erwerbermodell
- Leasingmodell
- Vermietungsmodell
- Inhabermodell
- Betriebsführungsmodell
- Betreibermodell
- Contractingmodell
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6.1 Nenne die wichtigsten terminologischen Eigenschaften von PPP Modellen
PPP-Projekte bieten auch die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auf einzelne, frei definierbare Projektphasen zu beschränken.

Der Umfang der Zusammenarbeit wird durch die Kombination der Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnungen für die vom Vertrag erfassten Projektphasen beschrieben:
design - Planung
build - Bauen
finance - Finanzierung
own - Eigentum
operate - Betrieb
transfer - Übertragung/Verwertung


Beispiel:Vertrag über den Bau, Betrieb und die Übertragung eines Gebäudes, würde als BOT-Modell bezeichnet werden.
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6.2. Was versteht man unter "Kooperationsmodell" und "Konzessionsmodell"?
Kooperationsmodell:
Bei jedem PPP-Modell besteht die Möglickeit, dass die Leistungspflichten des privaten Auftragnehmers durch eine Projektgesellschaft übernommen werden. An dieser sind sowohl Auftraggeber und -nehmer beteiligt.

Konzessionsmodell:
Bei Gebäuden, deren Benutzung für Dritte entgeltlich ist, kann ggf. ein Konzessionsvertrag geschlossen werden.
Der Private verpflichtet sich, eine bestimmte Leistung gegenüber dem Dritten zu erbringen ( z.B. Dienstleistung oder Gebäudeerrichtung).
Dem Privaten wird dadurch das Recht eingeräumt, die Kosten des Projekts durch ein Entgelt, das vom Dritten zu entrichten ist, zu refinanzieren. Der Private übernimmt in diesem Fall die Aufgabe der öffentlichen Hand.
z.B. private Autobahnen (Maut)
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6.3.1. Was versteht man unter dem Erwerbermodell?
- Laufzeit von 20-30 Jahren

Aufgabenbereiche des AN:
- Erstellung der Gebäudeplanung
- Schlüsselfertiges Errichten des Gebäudes
- Facilitymanagement inkl. Instandhaltung
- Finanzierung von Planung und Bau
- Verwertung am Ende der Laufzeit durch Übertragung an
   Auftraggeber

Aufgabenbereiche des Auftraggebers:
- Entrichtung des regelmäßigen Entgelts
- Rücknahme am Ende der Laufzeit

Beispiel:
Neubau des Rathaus der Stadt Nettetal

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6.3.2. Was versteht man unter dem "Leasingmodell"?
Das Leasingmodell funktioniert wie das Erwerbermodell.

Einziger Unterschied:
Es besteht keine Verpflichtung des AN das Gebäude auf den AG zu übertragen. Der AG muss das Gebäude am Ende der Laufzeit räume.
Möglich sind aber Kaufoptionen und ggf. auch eine Verlängerungsoption.

Beispiel:
Zentraler Betriebshof St. Gabriel der Stadt Freiburg in Breisgau
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6.3.3. Was versteht man unter dem "Vermietungsmodell"?
Das Vermietungsmodell funktioniert wie das Erwerbermodell.

Einziger Unterschied:
Am Ende der Vertragslaufzeit besteht nicht die Möglichkeit einer Kauf- bzw. Verlängerungsoption.
Will der AG das Gebäude weiter nutzen, so muss er mit dem AN in Verhandlungen treten.

Beispiel:
Kulturbahnhof Wolfenbüttel
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6.3.4. Was versteht man unter "Inhabermodell"?
Das Inhabermodell wird oft zur Sanierung von Gebäuden angewandt, die damit naturgemäß von Anfang an im Eigentum und Besitz des AG stehen.
Die Vertragslaufzeit beträgt meist 15-20 Jahre.

Aufgaben des AN:
- Erstellung der Planungen
- Durchführung der Sanierungsarbeiten
- Instandhaltung
- Finanzierung von Planung und Durchführung
- Am Ende der Vertragszeit ist Übertragung an AG nicht nötig,
  da es sich schon im Besitz des AG befindet

Aufgabe des AG:
- Zahlung des regelmäßigen Entgelts

Beispiel: Die laufende Bewirtschaftung und Instandhaltung der Schulen im Kreis Offenbach
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6.3.5. Was ist der Unterschied zwischen "Betriebsführungsmodell" und "Betreibermodell"?
Es ist von Bedeutung, wer beim Betrieb einer Einrichtung das wirtschaftliche Risiko trägt.

Betreibermodell:
Der AN trägt das wirtschaftliche Risiko

Betriebsführungsmodell:
Der AG trägt das wirtschaftliche Risiko.

Überschneidungen sind jedoch möglich. So kann es sein, dass ein BOOT-Modell zugleich Erwerber- und Betreibermodell ist.

Beispiel:
Innenstadt von Konstanz verfügt über 3 Parkhäuser und jedes wird über eine Betreibergesellschaft bewirtschaftet, an jeder die Stadt Konstanz in unterschiedlicher Weise beteiligt ist.
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6.3.6. Was versteht man unter dem "Contractingmodell"?
- Contractingmodelle gehören nicht zu den klassischen PPP-Modellen.
- Technische Anlagen oder Anlagenteile sind hierbei Gegenstand der PPP.
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt etwa 5-15 Jahre.
- Der private AN baut Anlagenteile ein oder optimiert diese in wirtschaftlicher Hinsicht und betreibt das Gebäude anschließend.

Beispiel:
Blockheizkraftwerk Mittlerfeld im Breisgau
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6.3.7. Was versteht man unter PPP im "Bau von Bundesautobahnen"?
Die Bundesegierung hat für die Problematik der Autobahnen eine bundeseigene Gesellschaft, die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs GmbH (VIFG) gegründet und diese mit der Bearbeitung beauftragt.
Deren Aufgaben sind:
- Verteilung des Gebührenaufkommens (LKW-Maut) nach dem
   Autobahnmautgesetz (ABMG)
- Übernahme von Aufgaben (PPP)

Man unterscheidet zwischen A- und F-Modell

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6.3.7 Beschreibe kurz das A und F-Modell
A-Modell:
Der Private baut zusätzliche Fahrstreifen auf eine bereits bestehende Autobahn. Er erhält, betreibt und finanziert alle Fahrstreifen. Die Refinanzierung erfolgt durch das Mautaufkommen der schweren LKW auf seinem Konzessionsabschnitt.


F-Modell:
Betreibermodelle auf Basis des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes bezeichnet man als F-Modelle. Bei dem Modell können Bau, als auch Erhaltung, Betrieb und Finanzierung an einen Privaten übertragen werden.
Zur Refinanzierung erhält er das Recht, von allen Nutzern selbst Mautgebühren zu erheben.

Vor- und Nachteile Skript Seite 22
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6.3.8. Was versteht man unter "Business-Improvement-District (BID)"?
BID ist eine Alternative um den möglichen Funktionsverlust der Innenstädte aufzuhalten.
Alle Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und sonstige Betroffene dieses Gebietes sollen eine zweckgebundene Abgabe treffen zur Verbesserung des Gebietes.
Um einen Erfolg zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten im Vorfeld darüber abstimmen.
Diejenigen, die die Kosten tragen und den Nutzen bekommen, sind identisch.

Beispiel:
Hamburg Bergedorf und Neuer Wall

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7. Nenne "politische Rahmenbedingungen" für PPP.
Nur wenn auf politischer Ebene Entscheider ein PPP-Projekt zu "ihrer" Sache machen, können im Regelfall auch nachgeordnete Verwaltungsebenen und Unternehmen überzeugt werden.

-> oftmals sind bei Kommunen die PPP noch nicht angekommen
-> öffentliche Debatten zeigen, dass PPP hohe politische
     Brisanz mit sich bringen können
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7.1 Nenne die Phasen des PPP-Beschaffungsprozesses!
Phase I: Bedarfsfeststellung und Maßnahmenidentifizierung
- Feststellung des Handlungs- bzw. Investitionsbedarfs
- Nachweis der Maßnahmenwirtschaftlichkeite
- Nachweis der finanziellen Realisierbarkeit
- Definition der Zielsetzung


Phase II: Vorbereitung und Konzeption
- Erarbeitung eines authentischen Beschaffungsansatzes für eine konventionelle und eine PPP-Projektrealisation
- Wirtschaftlichkeitsvergleich


Phase III: Ausschreibung und Vergabe
- Vorbereitung und Durchführung des PPP-Vergabeverfahrens, also Erstellung der Vergabeunterlagen, Vorbereitung und Durchführung eines Teilnahmewwettbewerbs und Verhandlungsverfahrens
- Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss)


Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling, im Anschluss ggf. Verwertung
- Erbringung der vertraglich vereinbarten Planungs-, Bau- und Betriebsleistung seitens des privaten Projektpartners (Projektrealisation)
- laufende Beobachtungen und begleitende Erfolgskontrollen durch die öffentliche Hand
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Thema 2: Der Paradigmenwechsel von der Input- zur Outputorientierung
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1. Was versteht man unter Input- und Outputspezifikation?
Inputspezifikation
Die Inputspezifikation ist die klassische Form der Leistungsbeschreibung. Es wird exakt beschrieben wie das Ziel erreicht werden soll. Dies geschieht mit einem umfangreichen Leistungsverzeichnis.

Outputspezifikation
Für PPP-Projekte wir eine funktionale Leistungsbeschreibung als eher zielführend angesehen und ist auch vergaberechtlich zulässig. Dies gewährt dem Bieter möglichst viele Freiheiten, denn das Leistungsprogramm begnügt sich damit, das Ziel zu definieren und lässt Details zunächst außen vor. Die Outputs werden detailliert spezifiziert um einen messbar zufriedenstellenden Service zu gewährleisten.

Beispiel
Output: Die Klassenräume müssen über eine angemessene Stromversorgung verfügen.

kein Output: Lieferung und Montage von jeweils zwei 220V Steckdosen je Klassenraum und Wand
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2. Was sind entscheidene Vorteile der Outputspezifikation?
1. Der Auftragnehmer, der zugleich mit Bau und Betrieb beauftragt worden ist, hätte eine schlechte Baualeistung, die später eine kostensparende Betriebsführung beeinträchtigen könnte, selbst "auszubaden". Das bedeutet, das von Anfang an qualitativ hochwertige Materialien verwendet werden.Die Outputspezifikation ist somit das Fundament eines robusten PPP-Vertrages und  Vorraussetzung für einen hochwertigen, dauerhaften Service.

2. Die klaren Leistungsstandards und die zu erbringenden Serviceleistungen definieren die Outputspezifikation und Verhindern Fehlinterpretationen und falsche Kostenannahmen. Langwierige Ergänzungen und Nachverhandlungen werden verhindert

3. Die Outputspezifikation erfasst die Zuordnung der gewollten Risiken und optimiert so die Risikoverteilung.
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4. Wichtige Elemente des PPP-Prozesses
siehe Tabelle aus Vorlesung 2, Seite 9/10
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4.1 Welche rechtlichen Gegebenheiten spielen bei der Vergabe von PPP-Projekten eine Rollen?
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
- Vergabeveordnnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für sonstige Leistungen
  (VOL/A)
- Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)

-> Es gelten unterschiedliche Regelungen dafür, die je nach
    Einschlägigkeit zu beachten sind
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Thema 3: Phase I - Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
1. Fasse Phase I in eigenen Worten kurz zusammen!
In dieser Phase werden grundsätzliche Vorarbeiten für die Projektentwicklung und -strukturierung geleistet.

Dazu zählt:
- die Identifikation zentraler Rahmenbedingungen und Restriktionen
- die Definition grundlegender Projektparameter und -eckdaten
- die Ermittlung ob und in welcher Art ein konkreter Handlungs-
  bzw. Investitionsbedarf vorliegt
- die Beurteilung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit und die
  prinzipielle finanzielle Realisierbarkeit des Projekts
- die Überprüfung der grundsätzlichen Eignung des Vorhabens
  für eine Realisierung als PPP (erste Wirtschaftlichkeits-
  untersuchung durch PPP-Eignungstest)
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
2. Wozu dient die Bestandsbeurteilung und wie funktioniert sie?
Die Ergebnisse der Bestandsbeurteilung stellen wichtige Informationen zur Verfügung.
Auf der Grundlage kann eine generelle Abschätzung stattfinden, ob der Einbezug des Gebäudebestands in ein Projekt wirtschaftlich und funktional sinnvoll und machbar ist.

Dies geschieht nach einem einheitlichen Bewertungsraster (vgl. Seite 13+14) und wird unabhängig davon, ob es sich um ein PPP handelt, durchgeführt.
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
3. Was ist die Bedarfsfeststellung und wie geht man hierbei vor?
Die Bedarfsfeststellung ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Man orientiert sich hierbei an der Entwicklung demographischer Faktoren, sowie an politisch gewollten oder gesetzlich vorgesehenen Versorgungszielen und Qualitätsstandards.

Bei einem klassischen Vergabeverfahren sind Ziele und Leistungen klar definiert, bei einer PPP-Vergabe jedoch, steht nur das Ziel und der Unternehmer ist in seiner Umsetzung frei.

Die Qualitätsstandards sind hierbei in der DIN klar definiert und es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die zukünftige Nutzung der Einrichtung und die Entwicklung der Verwaltungstatätigkeit beachtet wird, sodass zukünftige Reformen in Zukunft leichter umsetzbar sind.

Zusammen mit der Bestandsaufnahme bildet die Bedarfsfeststellung das Rückgrat der darauffolgenden Wirtschaftlichkeits- und Projektierungsüberlegungen. (Man greift auf die gewonnenen Kenntnisse zurück)
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
3.1 Definitionen  von Qualitätsstandards
Sanieren heißt, Leistung zur Widerherstellung des Sollzustands

Modernisieren heißt, Leistung zur Verbesserung des Ist-Bestands und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Erhöhung des Standes der Technik

Umbauten sind Leistungen, die im Rahmen von Funktions- und Nutzungsänderungen erforderlich sind

Neubau ist die Schaffung von zeitgemäßen und zukunftsorientierten Funktionswegen, um zukünftige Verwaltungsgebäude flexibel in der Gebäudestruktur zu ermöglichen
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
4.1. Was versteht man unter der Kostenschätzung?
Bestandsbeurteilung und Bedarfsfeststellung sind die Basis für die erste Kostenschätzung. Die Kostenschätzung ist wiederum Grundlage für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Realisierbarkeit.

Die Kostenschätzung erfolgt nach Kostenrichtwerten (z.B. aus abgewickelten Projekten, Marktkostendatenbanken oder Preisabfragen).
Zu Kosenschätzung sollte man auch Baunebenkosten und Nutzungskosten nicht vergessen.

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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
4.2. Was gehört zu dem Nachweis der Maßnahmenwirtschaftlichkeit dazu?
Im Rahmen der Nachweises der Maßnahmenwirtschaftlichkeit können Kosten-/Nutzenanalysen als Bewertungsinstrument von Bedeutung sein. Dabei wird der Gesamtnettonutzen für die Gesellschaft analysiert und bewertet.

Noch vor der Durchführung der Kosten-/Nutzenanalysen kann die Ausarbeitung von Rahmen-/Masterplänen wichtig sein. Hierbei wird die Gesamtbedarfsdeckung ganzer Sektionen geplant.

Nach der Feststellung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit sind konventionelle und PPP-Realisierungskonzepte zu erarbeiten und zu vergleichen (Wirtschaftlichkeitsvergleich und schließlich PPP-Wirtschaftlichkeitsvergleich).
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
4.3. Was ist die finanzielle Realisierbarkeit und welche positionen gehören dazu?
Die finanzielle Realisierbarkeit ist eine erste Beurteilung des betrachteten Konzeptes und es ist wichtig diese zu prüfen.

Es sind die Kosten und Erlöse zu identifizeren und auszuwerten, die einen direkten Einfluss auf den künftigen Haushalt der öffentlichen hand während der gesamten Projektlafzeit haben (Bereinigung der Datenbasis ist vorzunehmen von unwichtigen finanziellen Positionen).

z.B. Opportunitätskosten sind bei der finanziellen Realisierbarkeit nicht zu berücksichtigen
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
5.1. Definiere den Begriff "Oberziel" und "Projektziel".
Das oberste Ziel der öffentlichen Hand muss es sein, das beste Preis-/Leistungsverhälnis aufzuspüren (gesetzlich vorgeschrieben und politisch vertretbar).

Projektziele sind vom Projektträger realistisch, klar verständlich und wiederspruchsfrei zu formulieren.
Zur Realisierung des Projektziels rückt die Entwicklung des Organisationsmodells sowie die Auswahl der geeigneten Beschaffungsmethode in das Zentrum der Überlegungen.

Beispiel:
Oberziel: Das ausgewählte Projekt erfüllt die Anforderungen an Wirschaftlichkeit und Sparsamkeit.
1. Projektziel: Umgestaltung veralteter Schulgebäude
2. Projektziel: Ausstattung der Schule mit moderner EDV-Technik
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
5.2. Was sind die potenziellen Realisierungskonzepte?
Im Anschluss an die Zieldefinition sind Ansätze zu Realisierung des geplanten Projektes zu identifizieren.
-> Möglichkeit, traditionelle Ansätze in Frage zu stellen und innovative
    Ansätze zu entwickeln (große Bandbreite)
-> Es wird empfohlen, eine Nullvariante auszuarbeiten, also eine
     Entwicklung aufzuzeigen, falls nichts unternommen wird
-> Brainstorming wird anhand bestimmter Fragen empfohlen
z.B.
Was sind die Ziele des geplanten Projektes?
Verfügt die öffentliche Hand über Grundstücke die dem Ziel entsprechen?
Wie lange soll der Hochbau für öffentliche Zwecke genutzt werden? etc. (andere Beispielfragen auf Seite 6, VL3)

-> anhand der Fragen wird auf eine Auswahl bzw. einen Ausschluss
    bestimmter PPP-Varianten abgezielt

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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
Exkurs: Was ist das hoheitliche Staatshandeln?
Mit hoheilichem Staatshandeln sind solche Aufgaben gemeint, die zu den staatlichen Kernaufgaben gehören, denen der Vollzug dem Staat selbst unterliegt.

z.B. Wegschließen eines Gefangenen
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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
6. Was versteht man unter dem PPP-Eignungstest? Und was sind die Voraussetzungen?
Der PPP-Eignungstest beurteilt, ob die geplante Maßnahme zu realisieren ist. Er umfasst erste Anhaltspunkte für mögliche Vorteile einer PPP-Realisation.

Voraussetzungen:
-> Projektdefinition/Projektziel
-> Bestandsermittlung
-> Spezifizierung tragbarer Aufgaben

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Phase I: Bedarfsermittlung und Maßnahmenidentifizierung
6. Welche Kriterien für den PPP-Eignungstest gibt es?
Kriterien, für den Test:
-> Jeweils eine Frage zu jedem Kriteium, die positiv beantwortet
     werden muss
1. Grad der Leistungsübertragung
-> Viele DL sollten auf den privaten Partner übertragen werden
2. Risikoverteilung
-> Risikotransfer auf den Privaten ist sinnvoll
3. Ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung
-> weitreichende Gestaltungsspielräume
4. Projektvolumen
5. Marktinteresse
6. Vergütungsmechanismen und Leistungsanreize
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Thema 4: Phase II - Vorbereitung und Konzeption
Antwort
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
1. Welche Ziele werden  in Phase II verfolgt?
folgende Ziele sind zu erreichen:

- Erarbeitung einer möglichst realistischen konventionellen
  Variante, sowie einer PPP-Beschaffungsvariante
- Ermittlung derjenigen Beschaffungsvariante, die das beste
  Preis-Leistungsverhältnis erwarten lässt.
   (Wirtschaftlichkeitsvergleich)

-> Hierraus ergibt sich, ob das Projekt konventionell oder als PPP
     ausgeschrieben werden sollte!
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
2. Welche Vorarbeiten hat der Projektträger zu leisten?
Er muss:
- die zu beachtenden strategischen, rechtlichen und politischen
  Rahmenbedingungen/Restriktionen analysieren
- die Unterstützung durch Verwaltung, Politik und sontige relevante
   Interessengruppen sicherstellen

Zu diesem Zweck wird ein Projektteam gebildet, das wie folgt aussehen kann:
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
2. Welche Berater sind für ein PPP-Projekt unabdingbar?
- Finanzberater inkl. Steuerberater
- Rechtsberater
- Ingenieure und Planer
- Facilitymanager

Bei der Einbindung von Beratern ist insbesondere darauf zu achten, dass sie in wettbewerbsfähigen Konditionen unter Vertrag genommen werden, die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen mitbringen, sowie tatsächlich für das Projekt zur Verfügung stehen.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
2. Wen muss man außer den Beratern in das Projekt einbinden?
Bei der Projektorganisation müssen alle rechtlich an der Entscheidung über die Durchführung beteiligten Stellen rechtzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden werden und mit den erforderlichen Daten und Informationen versorgt werden.

auf kommunaler Ebene gehören dazu:
- die Gemeindevertretung (Gemeinde bzw. Stadtrat)
- die Verwaltungsleitun
- die für das Einzelprojekt zuständigen Ämter
- ggf die Personalvertretung
- evtl. die Kommunalaufsichtsbehörde

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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
2. Was wird im Rahmen der Organisation schriftlich festgehalten?
1. Der Projektplan
= Instrument zur Identifizierung der erforderlichen Ressourcen, sowie ein zentrales Controlling- bzw. Monitoringtool. Der Projektplan ist entsprechend der tatsächlichen Projektentwicklung fortzuschreiben.

2. Die outputorientierte Leistungsbeschreibung
in Phase II ist eine vorläufige Leistungsbeschreibung zu formulieren, auf deren Grundlage die identifizierten und vorselektierten Realisierungskonzepte weiterentwickelt und konkretisiert werden können.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
3. Welche Aspekte sollten bei der Weiterentwicklung des Realisierungskonzeptes besonders beachtet werden?
- Marktansprache
- vertragliche Grundstückssicherung
- Finanzierungsfähigkeit
- Anwendbarkeit des Vergaberechts
- Beachtung von Fördermöglichkeiten
- steuerliche Aspekte
- Genehmigungserfordernisse

Marktansprache
Informelle Marktansprachen vor Eröffnung des Vergabeverfahrens bieten dem öffentlichen Projektträger die Möglichkeit, marktnahe Informationen frühzeitig in die Projektentwicklung und -strukturierung einzubringen. Während des Vergabeverfahrens ist dies nicht länger zulässig!
Bei der Marktansprache sollte man nicht nur potentielle Bieter, sondern auch Banken, Versicherungen o.Ä. einbinden. Dies mindert das Risiko, mit unrealistischen Leistungsanforderungen in das Vergabeverfahren zu gehen.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
3.1 Über welche vertraglichen Grundstrukturen muss in Phase II nachgedacht werden?
Die vertraglichen Grundstrukturen lassen sich danach unterscheiden, ob:

- der öffentliche  Auftraggeber die Immobilie nach der Betriebs-
  phase erwerben möchte
- der öffentliche Auftraggeber die Immobilie nur während der
  Betriebsphase mieten will und sich lediglich mit einer Kaufoption
  absichern will
- es sich bei der Baumaßnahme um die Sanierung/teilweise
  Errichtung/Anlagen im Bestand des öffentlichen Auftraggebers
  handelt
- die spätere Verwendbarkeit durch eigene Nutzung oder einen
  Dritten ungewiss erscheint
- die Baumaßnahme und der Betrieb durch Nutzungsentgelte
  künftiger (Dritt-)Nutzer der Immbolie refinanziert werden soll
- sich der öffentliche Auftraggeber eine stärkere Mitsprache
  wünscht und sich daher an der Projektgesellschaft beteiligt
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
3.3 Welche vergaberechtlichen Aspekte sind bei der Ausschreibung zu beachten?
Das Bauprojekt unterfällt dem Vergaberecht, sobald sich ein öffentlicher Auftraggeber wirtschaftlich betrachtet von einem dritten Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen beschafft. Zu dem wird aufgrund des hohen Projektvolumens bei PPP-Modellen der Schwellenwert nach §§1,2 Vergabeverordnung oft überschritten, was eine europaweite Ausschrebung zur Folge hat.

Dies betrifft folgende Auftraggeber:
- klassiche öffentl. AG (bund, Länder, Kommunen, Eigenbetriebe)
- sonstige Einrichtungen die vom Staat finanziert werden
- Private, die vom Staat subventioniert werden
- Baukonzessionäre

Beachte: Selbst wenn das geplante Projekt nicht dem Vergaberecht unterliegen würde, wäre die Durchführung eines  wettbewerblichen Verfahrens sinnvoll, da Wettbewerb i.A. zu Effizienzsteigerung führt.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4. Worum geht es beim Wirtschaftlichkeitsvergleich?
Das Ziel des Wirtschaftlichkeitsvergleich ist die Aufstellung von Alternativrechnungen für den Public Sector Comporator (PSC) und der entsprechenden PPP-Beschaffungsvariante, sowie der  anschließende Vergleich dieser Alternativrechnungen.
Hierfür müssen sie vergleichbar sein. (Barwertmethode) Entsprechend sind einheitliche Bewertungskriterien erforderlich. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich sollte stets mehrstufig durchgeführt werden um in jeder Phase eine nachvollziehbare Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu treffen. (siehe Skizze VL 4, Seite 10)


Barwertmethode:
Durch Abszinsung auf den Beginn der Investition werden Zahlungen, die zu beliebigen Zeitpunkten anfallen, vergleichbar gemacht.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.1 Was versteht man unter PSC?
Der Public Sector Comperator ist der zentrale Maßstab zur Bewertung der Wirtschaftlichkeitsprognose und

- stellt die in Eigenregie des öffentl. AG durchgeführte beste,
  machbare und finanzierbare Projektlösung dar
- deckt das in GE ausgedrückte konventionelle Referenzprojekt
  bezüglicch aller Kostenerlöse und Risiken ab

Der Projektträger, meist ein erfahrener Berater, greift hierbei auf empirische Daten zurück oder spricht sich mit anderen Verwaltungen ab.
Die Berechnungen und die zugrunde liegenden Annahmen sind lückenlos, nachvollziehbar und durch Dritte prüffähig zu dokumentieren und haben für die Beweisführung zugunsten eines PPP-Projekts eine wichtige Bedeutung.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.1 Was versteht man unter PPP-Referenzprojekt?
Es handelt sich wie beim PSC um eine Modellrechnung mit Prognosecharakter. Im Laufe des Vergabeverfahrens wird das PPP-Referenzprojekt durch die tatsächlichen vorliegenden verbindlichen PPP-Angebote ersetzt.

Da die öffntliche Hand mit der Abschätzung der Gesamtkosten eines privaten Investors kaum Erfahrung hat, werden kompetente externe Berater eingesetzt um die Realisierungs- und Planungskosten des Privaten  zu ermitteln. Dazu zählt auch die Prüfung der Aufgaben und Risiken die übertragen werden können um entsprechende Effizienz- und Kostenvorteile herauszuarbeiten.

Da es mangels Erfahrung in Deutschland schwierig ist empirische Daten zusammenzustellen, werden oft Daten aus dem Ausland herangezogen.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.3 Welcher Vergleichrechnungen gibt es?
1. Monetärer Vergleich (Barwertmethode)
Alle Kosten- und Erlöspostionen sind mit einem einheitlichen Diskontierungszinssatz von 5,5% (inkl. Inflationsannahme) vergleichbar zu machen. Wichtig ist eine Variation von Annahmen im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse, um Aussagen über die Robustheit des Ergebnisses zu erhalten.

2. Nicht-monetärer Vergleich (Nutzwertanalyse)
Es handelt sich um eine subjektive Bewertungsmethode, bei der Quallitätskriterien die nicht in GE ausgedrückt werden können, qualifiziert und verifiziert werden.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.4 Aus welchen Kostenkomponenten setzt sich der PSC zusammen?
Basiskosten
Investitions-, Transaktions-, Verwaltungs-, Finanzierungs- und Nutzungskosten, sowie mögliche spätere Erlöse.
B Planungskosten, Sanierungskosten, Verwaltungskosten, Einnahmen durch Drittnutzung, Verwaltungserlöse etc.

Zurückbehaltene Risiken
Risiken die auch im Fall einer PPP-Realisation beim Projektträger verbleiben

Übertragbare Risiken
müssen in jedem Fall berücksichtigt und berwertet werden, da sie in das Leistungsentgeld mit einfließen. Dazu ist im Rahmen der zu verhandelnden Risikoverteilung eine ressourcenschonenden, effiziente Lösung zu erarbeiten um später ein optimales Preis-
Leistungsverhältnis zu erreichen.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.4 Welche Kostenarten entstehen?
Investitionskosten
Kosten der Planung, Errichtung und Bauzwischenfinanzierung (Bauzeitzinsen).
Grundlage: DIN276, HOAI-Honorarsätze

Transaktionskosten (hoch)
Direkte Kosten der Projektstrukturierung und Vertragsgestaltung, vor allem externe Beraterkosten

Verwaltungskosten (niedrig)
Direkte interne Kosten der Verwaltungen, wie zB Bauherrenfunktion, Betriebsregie, Personalkosten, Controlling und sonstige den Kostenträgern nicht direkt zurechenbare Kosten

Kosten der Finanzierung und Tilgung
hier gilt es zu beachten, das Private stehts höhere Zinsen zahlen müssen als die öffentliche Hand (Ausfallrisiko)

Nutzungskosten (größer als Investitionskosten)
Mieten, Pachten, Zinsen sowie Versicheerung und evtl. anfallende Steuern
Kostenaufstellung erfolgt gemäß GEFMA (Deutscher Verband für Facility Management)


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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.5 Wie soll man mit den vorhandenen Risiken umgehen?
Grundsätzlich gilt: Wer das Risiko am besten einschätzen und minimieren kann, hat es zu tragen!

Man geht folgendermaßen vor:
1. Risikobetrachtung: Alle materiell bedeutsamen und quantifizierbaren Risiken müssen erfasst und in einer Risikomatrix kategorisiert werden.

2. Risikoidentifizierung: Die Risikoidentifizierung erfolgt anhand einer Risikoliste. Insbesondere Risiken die bedeutsam, aber nicht materiell einzuschätzen sind, sollen transparent gemacht und aufgeführt werden.

3. Risikoumfang und -bewertung: Mittels der vorrausgegangenen Schritte werden nun die Risikoverteilungsgrundsätze festgelegt.

Siehe auch Tabellen VL04 Seite 17-19
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.6.1 Welche Möglichkeiten bezüglich der Finanzierung von PPP-Projekten gibt es?
Ein Standardkonzept exisitiert momentan nicht. Die gängisten Methoden sind:

Forfaitierung mit Einredeverzicht
Durch die forfaitierung erfolgt ein Bonitätstransfer vom privatenn Auftagnehmer auf die öffentliche Hand, wodurch dem privaten günstige kommunalkreditähnliche Kreditkonditionen eingeräumt werden. Dadurch wird das Eigenkapitalaufkommen des Privaten Partners reduziert und ist so auch für mittelständige Unternehmen geeiignet.
Der Einredenverzicht wird von der öffentlichen Hand gegenüber der zwischenfinanzierenden Bank auf die Forderungen des privaten Auftragnehmers aus der erbrachten Bauleistung erklärt. Die Bank kauft daraufhin üblicherweise die Forderungen des Privaten gegenüber der öffntlichen Hand und übernimmt damit das Finanzierungsausfallrisiko.
Variante: Forfaitierung mit stufenweisem Einredeverzicht nach jeder Teilabnahme

Projektfinanzierung
Projekfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapital (meist 20:80)

PPP mit öffentlicher Finanzierung
Aufgrund der Finanzmarktkrise werden zur Zeit viele Projekte durch die öffentliche Hand finanziert. Ob es sich hierbei um eine Übergangs- oder Dauerlösung handelt, bleibt abzuwarten.
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Phase II: Vorbereitung und Konzeption
4.6.2 Inwieweit sind Steuern bei der Umsetzung eines PPP-Projekts zu berücksichtigen?
Private Leistungserbringungen durch eine PPP-Projektgesellschaft unterliegen der Körperschaft-, Gewerbe-, und Umsatzbesteuerung. Hierbei spielt die Umsatzsteuer die bedeutenste Rolle, da auch Reinigungs-, Hausmeister- und Sekretariatsdienste steurpflichtig sind, wenn sie von der öffentlichen Hand an einen Privaten vergeben werden.

Sofern ein Grundstück oder ein Erbbaurecht in die Projektgesellschaft eingebracht wird, fallen ausserdem Grunderwerbsteuer und Grundsteuer an.
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Thema 5: Phase III: Ausschreibung und Vergabe
Antwort
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
1. Wofür ist die Phase III gut?
In Phase III soll das Vergabeverfahren unmittelbar vorbereitet und durchgeführt werden. Ziel dabei ist die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots.

Vom Bieter kann ein Nachprüfungsverfahren angestrengt werden, wenn das PPP Projekt unzureichend vorbereitet oder unzureichend durchgeführt wurde.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
1. Welche Vergabeverfahren gibt es?
Zuerst muss entschieden werde, ob überhaupt ein Ausschreibungsverfahren erforderlich ist (normalerweise erforderlich, da damit die Vorteile des Wettbewerbs genutzt werden können).

Man unterscheidet zwischen vier Vergabeverfahren:
-> Offenes und nichtoffenes Verfahren (normalerweise)
    Offenes: Sehr förmlich
-> Verhandlungsverfahren (häufig bei PPP Verfahren)
    Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Bietern
-> Wettbewerblicher Dialog
    Bei besonders komplexen Aufträgen anwendbar können alle
    Aspekte des Auftrags erörtert werden.



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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
1. Wie sieht die Vergabe aus bei PPP Projekten?
Im deutschen Vergaberecht gilt der Vorrang der losweisen Vergabe.
-> Gegenteil von des Vergabe der Gesamtleistung

Bei PPP Projekten werden durch die Vergabe der Gesamtleistung wirtschaftliche Vorteile für den Auftraggeber erzielt.
-> Vertikale Teillose sind üblich (z.B. 50 Gebäude insgesamt
     vergeben und je 10 Gebäude an einen)
-> Die Vergabe sämtlicher Teilphasen des PPP Projektes in einem
    Los macht den späteren Auftraggeber zum Generalunternehmer,
    der sich aber zur Erfüllung seiner Leistungen der Fähigkeiten
    Dritter bedienen kann
   
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
2. Woraus bestehen die Vergabeunterlagen?
Die Vergabeunterlagen bestehen aus:
1. Anschreiben
2. Bewerbungsbedingungen
3. Verdingungsunterlagen

(Die wesentlichen Inhalte sind der Übersichtstabelle auf Seite 4/5 zu entnehmen)
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
2.1. Welche Angaben sollten ein Anschreiben enthalten?
Ein Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) sollte alle Angaben enthalten, die wichtig für den Entschluss des Bieters zur Abgabe eines Angebots notwendig sind.
-> Maßgebende Zuschlagskriterien
(Von einmal gewählten Zuschlagskriterien kann nicht mehr abgewichen werden

Typische Zuschlagskriterien sind z.B. gestalterische Gesichtspunkte, Wartungskosten, Risikoübernahme, Leistungsqualität, etc.

Die Zuschalgskriterien werden vom Auftraggeber unterschiedlich gewichtet (Bewertungsmatrix). Die Gewichtung ist auch den Bietern offen zu legen.

In manchen PPP-Projekten mit sehr hohem Aufwand gibt es auch Bieterentschädigungen (z.B. pauschalierte Honorare).
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
2.2. Was ist an den Bewerbungsbedingungen zu beachten?
In den Bewerbungsbedingungen werden die Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen, zusammengefasst und dem Anschreiben beigefügt.

-> Bieter hat die Möglichkeit, Änderungsvorschläge und
     Nebenangebote zu den PPP-Vertragsstrukturen zu unterbreiten
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
2.3. Was gehört zu der Leistungsbeschreibung?
1. Spannung zwischen Konzeptoffenheit und Vergleichbarkeit der Angebote:
Grundsatz: Die Eckpunkte des Projekts solten vorgegeben und so konkret wie möglich sein, die komkrete Ausgestaltung sollte so offen wie möglich sein.
2. Zugang zu Projektmaterial:
Jeder Bieter muss dieselbe Möglichkeit besitzen, Zugang zu jeglichem Projektmaterial zu erhalten (z.B. Einrichtung eines Datenraums).
3. Vergütungsmechanismen:
Die Vergütungsmechanismen sind von großer Bedeutung für die Kalkulation des Bieters.
Sie bieten auch Anreize wie z.B. Qualitätsanpassungs-Bonus, Risikoanpassungs-Bonus, Innovations-Bonus, etc.
Außerdem sollten sie sachlich. objektiv, transparent und einfach zu handhaben sein.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
3. Was versteht man unter Teilnahmewettbewerb?
Die Vergabe beginnt mit der Vergabebekanntmachung im EU Amtsblatt. Es wird dann eine bestimmte Anzahl an Bietern ausgesucht (Teilnahmewettbewerb).

Der Auftraggeber hat die Eignung, d.h. die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters zu prüfen.

Komplexe Leistungen werden oftmals über eine Bietergemeinschaft angeboten, die die erforderliche Leistungserbringung organisiert.
-> Auftraggeber muss die Rechtsbeziehungen prüfen, da die
    Unternehmen nur mit ihren Kapitaleinlagen haften (Verteilung der
    Projektrisiken unter den Bietern)

Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen darf nicht unter 3 liegen.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
4. Wie sieht der Ablauf der Vergabe beim Verhandlungsverfahren aus?
a) Zweckmäßig haben sich in der Praxis gestufte Verhandlungsverfahren erwiesen:
1. Eckpunkte werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewähltem Bieter mitgeteilt, anhand derer er sein Angebot erstellen soll
2. Auswertung des Angebots und Reduzierung der Vertragspartner
-> Wirtschaftlichtes Angebot

b) Der Bieter wird aufgefordert, ein Angebot anhand der vorhandenen Unterlagen abzugeben.

c) Es kann zu Beginn eine Bieterkonferenz einberufen werde, zu Klärung von allgemeinen Fragen. Nachteilig ist dabei, dass der Geheimwettbewerb nicht mehr gegeben ist.

d) Die Berechnungsgrundlage des einzelnen Leistungen ihrer Angebote muss von den Bietern offengelegt werden.

e) Man unterscheidet beim Ablauf des Verfahrens zwischen der Linearen und des Parallelen Strategie (Tab. S 14/15).
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
5. Wofür ist der PPP Wirtschaftlichkeitsbeweis gut?
Der PPP- Wirtschaftlichkeitsbeweis dient dem abschließenden Nachweis der Vorteilhaftigkeit des bevorzugten PPP Angebots unmittelbar vor der Erteilung des Zuschlages.
(Er wird genauso durchgeführt wie der in Phase II durchgeführte Wirtschaftlichkeitsvergleich.)
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
6. Was muss der Auftraggeber vor Abgabe eines Zuschlags unbedingt berücksichtigen?
Er muss allen nicht berücksichtigten Bietern gemäß §101a GWB 15 Tage vor dem beabsichtigten Zuschlag eine Absage erteilen, damit diese ggf. ein Nachprüfverfahren wegen Wettbewerbsbeschränkungen vor der Vergabekammer einleiten können.

Vorher darf der Zuschlag nicht erteilt werden! Ohne eine vorherige Zuschlagsinformation erteilte Zuschläge und der daraufhin geschlossene Vertrag sind gemäß §101b Abs. 1 GWB 2009 nichtig!

Inhalt des Schreibens: (in angemessenem Umfang)
- Name des ausgesuchten Bieters
- Grund der Nichtberücksichtigung des Angebots des unterlegenen Bieters

Die Frist beginnt mit Absendung dieser Vorinformation
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
7. Was enthält der Vergabevermerk?
- Die Dokumentation der einzelnen Stufen des Verfahrens
- Die Darstellung der Maßnahmen und Feststellungen des           Auftraggebers im Verfahren
- Die Begründung der einzelnen Entscheidungen

Die im Vergabevermerk festzuhaltenden Angaben sind:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Art und Umfang der Leistungen
- Begründung einer etwaigen Bildung (oder im PPP-Verfahren "Nicht-Bildung") von Losen
- Wert des tatsächlichen Auftrags
- gewähltes Vergabeverfahren mit Begründung (im PPP-Verfahren in aller Regel das Verhandlungsverfahren, was aber das Erfordernis der Begründung im Einzelfall nicht entfallen lässt)
- einzelne Stufen des Vergabeverfahrens mit Datumsangabe
- Auskunft über die Erkundung und die Auswahl des Bewerberkreises
- Zahl der Bewerber                                         etc.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
7.2 Angaben der einzelnen Stufen des Verfahrens
Die einzelnen Stufen des Verfahrens sind stets mit Datumsangaben zu versehen. Dies geschieht aus folgenden Gründen:

Das Verfahren beginnt mit der Vorabinformation des Auftragsgeber. Dies geschieht nach Vergabe und Vertragsordnung. Im Falle einer Planung einer Ausschreibung oberhalb des Schwellenwerts, so ist dies möglichst schnell durch eine Veröffentlichung um EU-Amtsblatt anzuzeigen und erste Informationen zu geben. Solche Vorabinformationen sind allerdings nicht bindend.

Das Verfahren endet mit der Information über den erfolgten Zuschlag. Auch hier müssen Informationen an unterlegende Bieter weitergegeben werden.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
7.5 Warum ist der Vergabevermekr ständig auf dem aktuellsten Stand zu halten?
Für den Fall eines Nachprüfverfahrens fordert die Vergabekammer die umgehende Zusendung des Vergabevermerks. In 1/4 aller Fälle, die zu Lasten des Auftraggebers gehen, war die Begründung: unvollständige Dokumentation.

Auch sollten Rügen von Bietern stets vermerkt werden, da ein Nachprüfverfahren nur dann zulässig ist, wenn vorher eine Rüge mitgeteilt wurde.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
8. Wann darf eine Aufhebung einer Ausschreibung erfolgen?
Dann wenn:

- kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht
- die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen
- andere schwerwiegende Gründe vorliegen

( §26 Nr.1 VOB/A bzw. §26 Nr.1 oder Nr.2 VOL/A)

Eine Aufhebung ohne vorliegen einer der Gründe ist rechtwidrig. Auf den Nachprüfantrag eines Bieters hin kann die Vergabekammer den Auftraggeber zur Fortführung des Verfahrens verurteilen oder die Entscheidung über die Aufhebung aufheben.
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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
Zusammenfassung
In Phase III wird das Vergabeverfahren vorbereitet, eine weitere Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt und ein Zuschlag an den besten Bieter erteilt.

Typisch für ein PPP-Projekt ist die Ausschreibung als Gesamtlos ohne Aufteilung in Fachlose. Dadurch sollen gerade die typischen Einsparungen erreicht werden. Dieser Verzicht in die Einteilung der Fachlose ist aktenkundig zu machen.

Für die Beschreibung der Leistung gilt: Eckpunkte so konkret wie möglich und im Hinblick auf die Nutzung von Innovationspotential zu offen wie nötig

Mit der Vergabebekanntmachung beginnt das Vergabeverfahren.

Bevor ein Zuschlag erteilt wirdm ist vergaberechtlich die Vorabinformation an die unterliegenden Bieter vorzunehmen.
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Thema 6: Phase IV - Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung
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Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung

Wo schlagen die Kosten eines PPP-Projekts zu Buche?

Ausgaben sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung regelmäßig einheitlich im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
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Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung

Was sind die Hauptaufgaben der Vertragscontrollingteams?
- Überwachung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ziele
  für Grundstückserwerb, Erstellung und Inbetriebnahme
- Überwachung der Einhaltung der vereinbarten Qualitätstandards
  auf Basis der vereinbarten Leistungsindikatoren
- Zahlungsanweisungen für erbrachte Leitungen, bzw. Zahlungs-
  abzüge für nicht oder schlecht erbrachte Leistungen
- Überwachung der Einhaltung aller anderen vertraglichen
  Verpflichtungen, zB Abschluss und Erneuerung von Versiche-
  rungspolicen
- Sicherstellung, dass die öffentliche Hand nicht für Risiken des
  Privaten eintritt
- Sicherstellung, dass Änderungen der Leistungserbringung nur
  nach Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens erfolgen
- Übewerachung der Erfüllung von Anforderungen im
  Zusammenhang mit öffentlichen Forderungen
- Implementierung des vereinbarten Berichts- und Überwachungs-
  systems
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Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung

Mit dem Vertragscontrolling sollten begleitende Leistungs- und Erfolgskontrollen einhergehen. Warum?
Mittels Leistungs- und Erfolgskontrollen kann die Effektivität und die Effizienz des Vorhabens während und nach der Durchführung analysiert und überprüft werden. (zentrale Bedeutung der lückenlosen Dokumentation)
Eine Überwachung ist Vorraussetzung dafür, dass die öffentlich Hand zeitnah auf eventuelle Nicht- bwz Schlechtleistung des Privaten oder sonstige Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen reagieren kann, sowie die Zahlungen des monatlichen Leistungsentgelds entsprechend der tatsächlichen Leistungserbringung aktiv steuern kann.
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Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung

Was muss beachtet werden, wenn die öfftentliche Hand nachträglich Zielsetzungen ändern will?
Änderungen brauchen Öffnungsklauseln im Vertragswerk. Die Beurteilung der Effizienz erfolgt auf dem Ergebnios des PPP-Wirtschaftlichkeitsnachweis, wobei Kapitalwertberechnung und/oder Nutzenanalyse mit den tatsächlichen Daten zum jeweiligen Zeitpunkt der Kontolle erneut durchzuführen sind.

Kapitalwerte allein geben jedoch keinen ausreichenden Rückschluss auf die Effizienz der Maßnahme. Dem geplanten und tatsächlichen Kapitalwert ist stets das geplante bzw tatsächliche Leistungsniveau gegenüber zu stellen.
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Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling/-verwertung

Was versteht man unter Verwertung?
Je nach vertraglicher Vereinbarung hat nach Ende der Vertragslaufzeit mit der Immobilie etwas zu geschehen.

Diese Optionen nennt man Verwertung.
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Thema 7: Chancen/Risiken-Vergleich
Antwort
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Wann ist eine Aufhebung der Ausschreibung möglich?
Eine Aufhebung der Ausschreibung ist vergaberechtlich nur möglich, wenn die Kosten für die ausgeschriebenen Leistungen nicht nur ein bisschen, sondernb exorbitant über den veranschlagten Kosten liegen.
Andernfalls ist eine Aufhebung nicht vergaberechtlich gerechtfertigt und es drohen Schadensersatzzahlungen an die privaten Bieter.
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Worin besteht der Unterschied zwischen Wirtschaftlichkeitsvergleich und -nachweis?
Auch wenn der Wirtschaftlichkeitsvergleich positiv ausfällt und das Verhgabeverfahren begonnen wird, so wird erst mit dem Wirtschaftlichkeitsnachweis das letzte Wort im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gesprochen.

--> Parallelausscheibungen in denen zum einen die
     konventionelle Methode ausgeschrieben wird, zum anderen die
     PPP Methode
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Nenne Vorteile von PPP.
1. Abbau Investitionsstau

2. Termin- und Kostensicherheit (Pauschalfesttermin)

3. Fest vereinbarte Entgelt

4. Zeitgewinn und dadurch frühere Nutzung

5. Effizienzgewinne

6. Kostengünstige Finanzierung (zinsgünstige Darlehen der KfW)

7. Optimierte Risikoverteilung

8. Erst zahlen, ab Nutzungsbeginn

9. Kostentransparenz
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Nenne Chancen von PPP.
1. Neue innovative Qualität (durch Know-How und Effizienzvorteile)

2. Integration von Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb

3. Partnerschaftliche Risikoverteilung

4. Kostensicherheit über die gesamte Laufzeit

5. Entlastung Verwaltung, Reduzierung politischer Einflussnahme

6. Umfassender Bedarfs- und Lösungsansatz
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Nenne Risiken von PPP.
1. Bonität/Qualifikation der Projektpartner

2. Langfristige vertragliche Bindung

3. Kontrollverluste der Kommune/Politik

4. Vorrangigkeit des einzelwirtschaftlichen Interesses

5. Entwicklungsrisiko

6. Konflikte bei Zieländerungen
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In welchen Bereichen befinden sich die aktuellen PPP-Projekte derzeit und zukünftig?
Die aktuellen PPP-Projekte befinden sich derzeit in den Bereichen:
- Schule
- Sport
- Tourismus
- Freizeit
- Verwaltungsgebäude
- Justiz

Zukünftig wird es sich ausweiten auf:

- Kultur
- Kinderbetreuung
- Stadtentwicklung
- Umwelt und Versorgung
- Gesundheit
- öffentliche Sicherheit
Kartensatzinfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010
Tags: PPP
 
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