CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Hol' Dir diese Lernkarten, lerne & bestehe Prüfungen. Kostenlos! Auch auf iPhone/Android!

E-Mail eingeben: und Kartensatz kostenlos importieren.  
Und Los!
Alle Oberthemen / Jura / Verkehrsrecht

Verkehrsstraftaten (18 Karten)

Sag Danke
1
Kartenlink
0
Fremdes Feststellungsinteresse (gem. § 142 StGB)
Zweck von § 142 StGB ist es, zivilrechtliche Ansprüche des Bürgers nach einem Verkehrsunfall zu sichern.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der B... Schmerzensgeld, Schadensersatz etc. geltend machen will.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
2
Kartenlink
0
Anwesenheitspflicht (gem. § 142 StGB)
Hierdurch Ermöglichen von Feststellungen zu Unfallbeteiligung, Person, Fahrzeug.

Person durch Führerschein oder Personalausweis.
Fahrzeug durch Inaugenscheinnahme von PKW und Kennzeichen.
Beteiligung durch Befragen zu Verhalten und körperlichen Zustand ermöglichen.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
3
Kartenlink
0
Wartepflicht (gem. § 142 StGB)
Wenn keine feststellungsbereite Person vor Ort ist.  Bei:

Kat 5 / leichter Sachschaden: 20 Minuten

Kat 3+4 / schwerer Sachschaden leichtverletzt: 40 Minuten

Kat 1+2 / schwere oder tötliche Verletzungen: 60 Minuten

(grobe Richtwerte; gerichtliche Einzelfallentscheidungen können stark abweichen)


Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
4
Kartenlink
0
§ 34 StVO / Tateinheit mit § 142 StGB erfüllt
§ 34 StVO nicht eigenständig prüfen sondern nach der Prüfung des § 142 StGB anfügen:

"Der hier ebenfalls betroffene § 34 StVo wird gem § 21 OWiG durch § 142 StGB konsumiert."
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
5
Kartenlink
0
Entfernen, berechtigtes (gem. § 142 (2) Nr.2 StGB)
Rechtfertigungsgrund.

I.d.R. § 34 StGB Rechtfertigender Notstand (Bsp. Arzt alarmieren, aufsuchen, Verfolgung des Flüchtigen etc:)

Prüfung im objektiven Tatbestand!
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
6
Kartenlink
0
Entfernen, entschuldigtes (gem. § 142 (2) Nr. 2 StGB)
Entschuldigungsgrund

I.d.R. § 35 StGB Entschuldigender Notstand

(z.B. Schock, Angriff, etc.)

Prüfung im objektiven Tatbestand!
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
7
Kartenlink
0
Feststellung unverzüglich nachträglich ermöglichen (gem. § 142 StGB)
Feststellungen zu Unfallbeteiligung, Anschrift, Aufenthalt, Kennzeichen und Standort des PKW ohne schuldhafte Verzögerung bei nahe gelegenen Polizeidienststelle oder Berechtigten ermöglichen.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
8
Kartenlink
0
Anlagen (gem. § 315 b StGB)
Sind alle dem Verkehr und seiner Sicherung dienenden Vorrichtungen

(z.B. Verkehrzeichen, Signalanlagen, Leitplanken, Beleuchtungseinrichtungen, Fahrbahnoberflächen, etc.)
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
9
Kartenlink
0
Beschädigungen (gem. § 315 b StGB)
Die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit einer Sache ist nicht nur geringfügig beeinträchtigt oder eine belangreiche Veränderung der äußeren Erscheinung ist eingetreten
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
10
Kartenlink
0
Zerstörung (gem. § 315 b StGB)
Die Sache ist für den Verwendungszweck völlig unbrauchbar geworden.
Die Ausschaltung eines wesentlichen Teils genügt.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
11
Kartenlink
0
Beseitigung (gem. § 315 b StGB)
Räumliches Entfernen von Anlagen oder Fahrzeugen, das die Verhinderung deren bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu Folge hat.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
12
Kartenlink
0
Bereiten von Hindernissen (gem. § 315 b StGB)
Ist gegeben, wenn auf den Straßenkörper in einer Weise eingewirkt wird, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern. Damit sind eigentlich nur grundsätzlich verkehrsfremde, von außen her auf den Straßenverkehr nicht nur unwesentlich einwirkende Beeinträchtigungen gemeint. Ausnahmsweise können aber auch Handlungen von Verkehrsteilnehmern selbst in Betracht kommen, wenn sie üben den bloßen Verkehrsvorgang hinausgehen.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
13
Kartenlink
0
Ähnlich gefährliche Eingriffe (gem. § 315 b StGB)
Liegen vor, wenn der Eingriff in seiner Bedeutung den Eingriffen aus § 315 b (1) Nr. 1+ 2 StGB ähnelt. Es muss sich also um eine gewichtige, grobe Einwirkung auf den Verkehrsablauf handeln, die konkret festzustellen ist.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
14
Kartenlink
0
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (gem. § 315 b StGB)
Liegt vor, wenn die normale abstrakte Verkehrsgefahr so gesteigert worden ist, dass konkrete Gefahren deutlich wahrscheinlicher geworden sind und infolge der Auswirkungen des Eingriffs für andere Verkehrsteilnehmer eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
15
Kartenlink
0
Absicht (gem. § 315 b StGB)
Es kommt den Täter auf den Erfolg an. Sein wille ist darauf gerichtet einen Schaden herbeizuführen.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
16
Kartenlink
0
Unglücksfall (gem. § 315 b StGB)
Ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen und Sachen mit sich bringt und den plötzlichen Eintritt des durch die Gefahr drohenden Schadens erwarten lässt. Eine bloße Individualgefahr reicht nicht aus.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
17
Kartenlink
0
Andere Straftaten ermöglichen oder verdecken (gem. § 315 b StGB)
Eingriffe des Täters, die darauf abzielen, die Feststellung einer anderen Straftat zu vereiteln oder StPO-Maßnahmen zu verhindern.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
18
Kartenlink
0
Schwere Gesundheitsschädigung (gem. § 315 b StGB)
Liegt vor, wenn intensivmedizinische Maßnahmen zur Lebensrettung notwendig sind, oder langwierige Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind oder psychisches Traumata das Opfer langwierig behandlungsbedürftig machen.
Tags:
Quelle: VS 3 Skript 3
Kartensatzinfo:
Autor: Cini
Oberthema: Jura
Thema: Verkehrsrecht
Veröffentlicht: 06.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
Alle Karten (18)
keine Schlagwörter
Missbrauch melden

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English