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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht AT

Strafrecht I (24 Karten)

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Definition "Beschädigen" (§ 303 StGB)
Beschädigen ist eine Veränderung, durch die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt wird.
Tags: Beeinträchtigung, bestimmungsgemäße Brauchbarkeit, Veränderung
Quelle:
Kartensatzinfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Veröffentlicht: 05.04.2010
Tags: Strafrecht, Begehungsdelikt
 
Schlagwörter Karten:
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