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Welche Ausrüstung muß ein Triebfahrzeug oder führendes Fahrzeug gem. §28
der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung haben?
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h ein unzulässiges anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig
verhindert werden kann, wenn die Fahrzeuge auf Strecke mit
Zugbeeinflussung verkehren.
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und außerdem geführt werden kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge mehr als 160 km/h beträgt
- Eine Sicherheitsfahrschaltung, die bei Geschwindigkeiten von 30 km/h und mehr anspricht.
- Eine Zugfunkeinrichtung, wenn die zulässige Geschwindigkeit der der Fahrzeuge 100 km/h und mehr beträgt
- Eine Zugfunkeinrichtung, wenn die zulässige Geschwindigkeit der der Fahrzeuge 120 km/h und mehr beträgt.
der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung haben?
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h ein unzulässiges anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig
verhindert werden kann, wenn die Fahrzeuge auf Strecke mit
Zugbeeinflussung verkehren.
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und außerdem geführt werden kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge mehr als 160 km/h beträgt
- Eine Sicherheitsfahrschaltung, die bei Geschwindigkeiten von 30 km/h und mehr anspricht.
- Eine Zugfunkeinrichtung, wenn die zulässige Geschwindigkeit der der Fahrzeuge 100 km/h und mehr beträgt
- Eine Zugfunkeinrichtung, wenn die zulässige Geschwindigkeit der der Fahrzeuge 120 km/h und mehr beträgt.
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h ein unzulässiges anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig verhindert werden kann, wenn die Fahrzeuge auf Strecke mit Zugbeeinflussung verkehren.
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und außerdem geführt werden kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge mehr als 160 km/h beträgt
- Eine Zugfunkeinrichtung, wenn die zulässige Geschwindigkeit der der Fahrzeuge 100 km/h und mehr beträgt
- Eine Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und außerdem geführt werden kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge mehr als 160 km/h beträgt
- Eine Zugfunkeinrichtung, wenn die zulässige Geschwindigkeit der der Fahrzeuge 100 km/h und mehr beträgt

Karteninfo:
Autor: sbahner
Oberthema: Bahnbetrieb
Thema: Triebfahrzeugführerschein
Veröffentlicht: 19.02.2022