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Abgrenzung WerkV <-> WerklieferV
| WerkV | WerklieferV |
| unbewegliche Sachen | |
| Instandhaltung Reparatur | |
| Geistige Leistunge | |
| unkörperliche Sachen | bewegliche Sachen |
Abschliessend ist auch noch eine Abgrenzung zum Kaufvertrag durchzuführen, vgl. § 651 + Verweisung auf WerkVR
Tags: Abgrenzung, Schuldrecht
Quelle:
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