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Alle Oberthemen / BWL / Rechnungswesen

REW 2 (20 Karten)

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hauptaufgaben des Jahresabschluß
Dokumentation der Vermögensverhältnisse und Kapitalien zum Stichtag
Grundlage der Disposition, d.h. dass die Unternehmensleitung auf Basis der Jahresabschlußdaten Entscheidungen treffen kann
die Information und Rechenschaftslegung, also verschiedene Personenkreise über die Lage der Unternehmung zu informieren
Die LAge bezieht sich vor allem auf
Vermögenslage
Kapitallage
Erfolgslage
Liquiditätslage
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Bestandteile des jahresabschlußes
Besteht aus Bilanz
Gewinn und Verlustrechnung

Die Gewinn und Verlustrechnung führt alle Aufwendungen auf

Der Anhang gibt weitere Informationen, u.a zu gewählten Ansatz und Bewertungsmethoden

Der Lagebericht informiert über Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie über wesentliche Aspekte die in die Zukunft reichen
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Adressaten einer Bilanz
Unternehmensleitung
Betriebsrat
Mitarbeiter
Anteilseilseigner
Staat
Kreditgeber
Kunden
interessierte Öffentlichkeit
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Bilanztheorien
statische Bilanztheorien
sehen die Ermittlung des Vermögens und Schuldenbestände zu einem Zeitpunkt als Hauptaufgabe einer Bilanz

Die totale Bilanzauffassung
dient dazu die Sicherheit der Unternehmung zu überwachen und das ihr zugefügte Kapital zu erhalten

Dynamische Bilanztheorien
akzentuieren die periodengerechte Erfolgsmittlung als Hauptzezweck des Jahresabschlusses

zukunftsorientierte Bilanztheorien
haben dein Ausgangspunkt, dass sich der Wert von Vermögensgegenständen nur aus dem Blickwinkel ihres zukünftigen Zutzens beurteilen läßt

Die IFRS Bilanztheorie
stellt die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen in den Vordergrund
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Gewinnermittlung
Die Einkommenssteuer wird von natürlichenPersonen erhoben und zwar für Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit

Die Körperschaftsstuer ist das Pendant zur Einkommensstuer für juristische Personen

Gewinn aus Gewebebetrieb wird außerdem mit der Gewerbesteuer besteuert
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Einzelkaufleute und Personengesellschaften
jahresabschluß besteht aus Bilanz und GuV Rechnung
Dafür haben sie 1 jahr Zeit
Es gibt keine explizierten Gliederungsvorschriften
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Kapitalgeselschaften
müssen grundsätzliche einen erweiterten Jahresabschluß und einen Lagebericht aufstellen
Große und Mittelgroße Kapitalgeselschaften haben dafür 3 Monate Zeit
kleine Kapitalgeselschafrtn sechs Monate
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Blianzschemata Aktiva
Aktiva
A: Anlage Vermögen
I Immaterielles AV
1. Konzessionen Lizenzen
2. Geschäfts/Firmenwert
3.geleistete Anzahlungen
II Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
2. TA und Maschinen
III Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2.Ausleihungen
3. Wertpapiere
B Umalufvermögen
I Vorräte
1. Betriebsstoffe
2. unfertige erzeugnisse
II Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III Wertpapiere
IV Flüssige Mittel
1. Schecks, kasse, Guthaben bei der Bank
C. Aktive Rechnungsabgrenzung

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Bilanzschemata Passiva
Passiva
A Eigenkapital
I geszeichnetes kapital
II Kapitalrücklage
III Gewinnrücklagen
IV Gewinn/Verlustvortrag
V Jahresüberschuss
IV Bilanzgewinn/Verlust
B Rückstellunge
1. Pensionsrückstellungen
2. Steuerrückstellungen
C Verbundlichkeiten
1. Anleihen
2. verb, gegen Kreditisnstiututen
D passive Rechnungsabgrenzung
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Prüfung
Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluß und ihren Lagebericht durch einen Abschlußprüfer prüfen lassen
Die Abschlußprüfer haben Im Wesentlichen zu Prüfen:
ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind
ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluß im Einklang steht
ob der Lagebericht ein zutreffendes Bild der Lage des Unternehmens und seiner zukünftigen Enzwicklung zeichnet
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Grudsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung
Der Jahresabschluß muß in formaler Hinsischt klar und übersichtlich gestaltet sein

Die Postengliederung muß in der vorgeschriebenen Reihenfolge erfolgen
Posten müssen zutreffend und eindeutig bezeichnet sein
zu jedem Posten sind ddie Vorjahresbeträge anzugeben
Das Saldierungsverbot muß eingehalten werden
Bilanz und GUV müßen in deutscher Sprache erstellt werden
Alle werte müssen auf Euro lauten,
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Formeller und materieller Bilanzansatz
Formeller Bilanzansatz (Bilanzierung dem Grunde nach)
Es ist zunächst zu klären, ob ein Posten aufgrund eines Bilanzierungsgebots oder aufgrund eines Wahlrechts überhaupt in der Bilanz ausgewiesen wird oder ob der Ansatz verboten ist

Materieller Bilanzansatz (Bilanzierung der Höhe nach)
Nachdem feststeht, dass ein Posten in der Bilanz ausgewiesen wird, muß geklärt werden, mit welchem Wert dies geschieht
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Grundsatz der Bilanzkontinuität
Um einen jahresabschluß zu ermöglichen, muß immer wieder die selbe Form zum gleichen Zeitpunkt erstellt werden

gleicher Stichtag
gleicher Aufbau von Bilanz, GUV Rechnung und Anhang
gleiche Postenbezeichnungen
gleiche Postenzusammenfassungen
die Regel, Bewertungsmethoden nicht willkürlich ändern
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Prinzipien der Bilanzierung
1. Prinzip der Einzelbewertung
2. Das Vorsichtsprinzip
3.Das Prinzip der Maßgeblichkeit
4. Das Prinzip der periodischen Abgrenzung
5. Das Stichtagsprinzip
6. Das Prinzip der Stetigkeit der Bewertungsmethoden
7. Das Prinzip der Unternehmensfortführung
8. Werterhellungsprinzip
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Prinzip der Einzelbewertung
Jedes Wirtschaftsgut ist einzeln für sich zu bewerten
Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen wenn es unzumutbar wäre, Posten tatsächlich einzeln zu bewerten
Z.B
Gruppenbewertungen bei Vorräten
Festbewertung bei AV, welches sich selten verändert
Pauschalwertberichtigung bei Forderungen
Pauschalrückstellungen bei Garantieleistungen
Verbrauchsfolgeverfahren
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Das Vorsichtsprinzip
soll vor allem gläubiger und mögliche Anleger schützen
Kaufmann soll die Vermögens und Schuldenlage der Unternehmung eher negativ darstellen
Aktiva sollen niedriger und Passiver höher angesetzt werden
Es gibt das Niederwertprinzip und das Höchstwertprinzip

HWP gilt für passiva
diese sind mit einem höheren Wert anzusetzen

NWP
gilt für aktiva
demnach muß von zwei in Frage kommenden Werten der niedrigere angesetzt werden
Es gibt das strenge NWP, welches für das gesamte UV gilt
Es gibt das gemilderte NWP, gilt für AV und besagt, dass beei vorübergehend niedrigeerem Wert ausnahmsweise der höherere Wert behalten werden darf
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Relationsprinzip
verlangt, dass ein Wert erst dann bilanziert wird, wenn er auch tatsächlich erreicht wurde
Dieses zielt insbesondere auf Gewinne
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Imparitätsprinzip
verlangt, dass nicht realisierte Gewinne und Verluste ungleich behandelt werden
Demnach sind Gewinne erst dann zu erfassen wenn sie realisiert werden
Verluste hingegen müssen schon dann ausgewiesene werden, wenn sie noch nicht realisiert, aber bereits bekannt sind
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Prinzip der Maßgeblichkeit
sagt, dass die Steuerbilanz aus der handelsbilanz abgeleitet wird
Bei steuerlichen Bewertungswahlrechten können die steuerrechtlich vorteilhaften Regelungen nur dann genutzt werden, wenn die Ansätze und Bewertungen auch in der handelsbilanz verwendet werden
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Gliederungsprinzipien
Darstellungsstetigkeit
Vorjahresbezug
Mitzugehörigkeit
Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen
Weitere Untergliederung und neue Posten
Abweichende Gliederung und Beziehung der mit arabischen ziffern versehene Posten der Bilanz und der GUV Rechnung
Zusammenfassung von mehreren, mit arabischen Ziffern versehenen Posten der Bilanz oder GUV Rechnung
Ausweis von Leerposten in Bilanz und GUV Rechnung
Kartensatzinfo:
Autor: Annimie
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 23.05.2010
 
Schlagwörter Karten:
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