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Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht (17 Karten)

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Was ist der Bundestag und welche Funktinen hat er?
- Eines der obersten Bundesorgane

- Der Bundestag ist die unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, d.h. die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt (§38 GG).

- Funktionen:
  - Gesetzgebung (unter Mitwirkung weiterer oberster Bundesorgane), §77 I 1 GG
  - Wahl verschiedener Staatsorgane (z.B. Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident, Hälfte der Bundesverfassungsrichter)
  - Parlamentsbeschlüsse (konstitutive und schlichte Beschlüsse)
  - Kontrollfunktion (parlamentarische Kontrolle der Regierung und Verwaltung
Tags: Funktion der Gesetzgebung, Kontrolfunktion, oberstes Bundesorgan, Parlamentsbeschlüsse, Unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, Wahl verschiedener Staatsorgane
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Kartensatzinfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 05.04.2010
Tags: Staatsorganisationsrecht
 
Schlagwörter Karten:
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