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Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht (17 Karten)

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Was ist der Bundespräsident und welche Aufgaben hat er?
- Eines der obersten Bundesorgane

- Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er wird durch die Bundesversammlung (Bundesabgeordnete + gleiche Anzahl Mitglieder, die von den Landesparlamenten gewählt werden) gewählt (§54 GG).

- Aufgaben:
  - Völkerrechtliche Vertretung des Bundes (§59 I GG)
  - Auflösung des Bundestages (§§63 IV 3, 68 I 1 GG)
  - Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze (§82 I 1 GG)
  - Ernennung des Bundeskanzlers (§63, 67 GG)
  - Ernennung und  Entlassung der Bundesminister (§64 I GG)

- Der Bundespräsident hat also im Vergleich zu den anderen Bundesorganen wenige Befugnisse. Seine Aufgaben sind zum großen Teil rein Formell.
Tags: Auflösung des Bundestags, Durch Bundesversammlung gewählt, Ernennung des Kanzlers und der Minister, Oberstes Bundesorgan, Staatsoberhaupt, Verkündung von Gesetzen, Vertretung des Bundes
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Kartensatzinfo:
Autor: Remmert
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 05.04.2010
Tags: Staatsorganisationsrecht
 
Schlagwörter Karten:
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