CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
25
Parteien
Parteien sind gemäß §2 I ParteiG: "Vereinigungen von Bürgern, die dauernd und auf längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eine Landes die politische Willensbildung Einfluss nehmen wollen [.........].

Parteien Bindeglied zwischen Volk und Staatsorgan.

Parteien sind ein wesentlicher Demokratischer Bestandteil, besonderer Status  in Art.21 GG .

Grundsätze der Parteien:
-freie Gründung, frei bei ihrer Betätigung
-innere Ordnung muss demokratisch sein
-Parteien dürfen nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung beinträchtigen, über Verfassungswidrigkeit entscheidet das BVerfG
-*Chancengleichheit** bei Wahlkmapf,Sendezeiten,Kosten Erstattung jedoch nach Stimmanteil gemessen.
New comment
Flashcard info:
Author: Malte
Main topic: Jura
Topic: Staatsrecht
Published: 01.03.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English