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beibringen
Einführen eines Stoffes von außen (Rspr.) oder innen in den Körper, so dass er seine gesundheitszerstörende Wirkung im Körper entfalten kann
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010

