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All main topics / Jura / Privatrecht / PrivatR Gesetzliche Schuldverhältnisse
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Adäquanztheorie
Prüfung bei Kausalität

Adäquanztheorie: ein Ereignis ist ursächlich, wenn es im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen generell dazu geeignet ist, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen.

-> Erfolg darf nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegen.

Standpunkt: optimierter Betrachter, der die dem Handelnden bekannten Umstände kennt
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Flashcard info:
Author: Julia W.
Main topic: Jura
Topic: Privatrecht
School / Univ.: Hamburg
City: Hamburg
Published: 24.02.2010

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