CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
99
Bürgerliches Recht: Lektion 14

Schuldrecht BT: Leasing
Welche Hauptpflichten bestehen bei einem Finanzleasingvertrag zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und dem Dritten?

Schuldrecht BT: Leasing
(P) Was ist in deliktischer Hinsicht der Schaden des Leasingnehmers, wenn ein Dritter die Leasingsache zersört hat?
Leasinggeber - Dritter: Siehe Kaufrecht
Leasinggeber - Leasingnehmer: Aus Leasingvertrag selbst. Mietrecht, wenn keine Reglung besteht.
Hauptpflichten
1) Leasinggeber: a) Überlassung und Belassung zum Gebrauch, § 535 I 1 BGB, aber keine Instandahltungspflicht gemäß § 535 I 2 BGB (idR durch AGB gemäß § 305 ff BGB zulässig). b) Beachte: Keine Ausdrückliche Reglung erforderlich, dass eine Versicherung dem Leistungsnehmer zugute kommen soll (ergibt sich auch der Zweckbindung zum Leasingobjekt und dem Rechtsgedanken des § 255 BGB).
2) Leasingnehmer: Instandhaltungspflicht, § 535 I 2 BGB und Entgeltzahlung, § 535 II BGB.

Schaden iSd § 823 I BGB: Leasingraten (-), da Handlung nicht kausal (diese hätten sowiso gezahlt werden müssen); Daher Schaden = Wert der entgangenen Nutzung (wiederbeschaffung eines gleichwertigen Leasinggegenstandes). Für Leasinggeber (Eigentümer) liegt regelmäßig kein Schaden vor.
New comment
Flashcard info:
Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Sachenrecht
Published: 10.05.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English