CoboCards App FAQ & Wishes Feedback
Language: English Language
Sign up for free  Login

This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!

All main topics / Jura / Strafrecht AT / Sanktionen allg. Strafrechtas
30
Verfahrenseinstellung durch den Richter nach JGG
-47 I Nr. 1 JGG Einstellung ist endgültig.

-  47 I Nr. 2 JGG   Der Richter kann vorläufig einstellen und dem
- 47 I Nr, 3 JGG    Beschuldigten eine Frist setzten,   binnen derer die
                              Auflagen, Weisungen zu erfüllen hat: max. 6 Monate
                              Kommt der Jugendliche dem nach, stellt der Richter
                             das Verfahren ein.

Die Einstellung bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Staatsanwaltes.
Nach Maßgabe des § 47 III JGG kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
New comment
Flashcard info:
Author: JuraStudi
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
Published: 03.03.2010

Cancel
Email

Password

Login    

Forgot password?
Deutsch  English