Posts Tagged ‘Urheberrecht’

Wo sind die Prüfungsfragen Staatsexamen Psychotherapie hin?

Montag, März 19th, 2012No Comments »

Da wir immer noch E-Mails erhalten, in denen gefragt wird, wo denn die Lernkarten „Prüfungsfragen Staatsexamen Psychotherapie“ geblieben sind, hier noch einmal die Antwort darauf.

Die Lernkarten haben Urheberrechte verletzt. Wir hatten hierüber unserem Blogbeitrag aus dem Januar berichtet. Daraufhin wurde der Kartensatz umgehend von uns aus dem Pool entfernt. Die Urheberrechtsverletzerin musste dem Institut für medinizische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) 300,- € Schadensersatz zahlen und zudem eine Unterlassungerklärung unterzeichnen. In dieser stand wohl sinngemäß drin, dass bei weiteren Verstößen pro Prüfungsfrage ein vierstelliger Betrag zu zahlen sei. Bei etwas über 1.200 Prüfungsfragen kann man sich die Summe selbst ausrechnen.

Kommt man an die Prüfungsfragen Staatsexamen Psychotherapie noch ran?

Über uns zumindest nicht mehr. Der Kartensatz wurde zum Schutz der Urheberrechtsverletzerin komplett aus der Datenbank gelöscht. Nicht jeder war mit dieser Lösung einverstanden. Es gabe sogar eine Nutzerin, die ihr Geld zurückhaben wollte. Auch wenn die Lernkarten unabhängig von unserer Karteikarten Software ist, haben wir dem zugestimmt. Es gab aber auch einige, die ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht haben.

Urheberrechte unbedingt kontrollieren

Wir versuchen seit Einführung des Pools ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass im Internet nicht alles ohne Weiteres kopiert und veröffentlicht werden darf. Das gilt insbesondere für Bilder und Inhalte, die auf Karteikarten verwendet werden. Solltet Ihr Euch nicht sicher sein, dann fragt fachkundige Menschen. Gerne könnt Ihr auch Kontakt mit uns aufnehmen und wir schauen uns die Inhalte vor der Veröffentlichung an.

Urheberrechtsverletzung durch Karteikarten

Montag, Januar 16th, 20121 Comment »

Leider leider gab es erneut eine Urheberrechtsverletzung durch Karteikarten, die im Pool veröffentlicht wurden. Die 2. seit Einführung des Pools im Oktober 2009.

Dabei machen wir bei jeder Anmeldung per E-Mail darauf aufmerksam, dass Urheberrechte zu beachten sind. Zusätzlich haben wir im Wiki eine leicht verständliche Erklärung für Euch erstellt.

In diesem konkreten Fall hat ein Nutzer Prüfungsfragen eines Instituts wohl 1:1 kopiert und die Karten dann allen zugänglich gemacht. Sobals uns von außen ersichtlich ist, dass es sich hierbei um urheberrechtlich geschütztes Material handeln könnte, machen wir denjenigen auch stets darauf aufmerksam. Falls keine Reaktion erfolgt wird zum Schutze des Nutzers der Kartensatz aus dem Pool entfernt. So auch in diesem Fall.

Wie geht es nun weiter?

Wir haben zwecks korrekter Vorgehensweise in diesem Fall unseren Rechtsanwalt kontaktiert und werden nach seiner Beratung eine Entscheidung treffen.

Dringende Bitte

Wir können Euch immer wieder nur dazu auffordern, die Urheberrechtsbelehrungen gründlich durchzulesen. Falls Ihr Zweifel habt, ob Ihr mit Inhalten diese verletzten könnten, kontaktiert uns zur Sicherheit. Damit können wir Euch sicherlich Kopfschmerzen ersparen.

Das 1×1 des Urheberrechts

Dienstag, August 31st, 2010No Comments »

Die Kollegen von jusmeum.de (in persona Timo Ehmann) haben einen Gastbeitrag in dem Gründermagazin „Gründerszene“ über das Urhaberrecht geschrieben. Ein paar für Euch relevante Passagen wollen wir gerne hier weitergeben.

1. Was ist das Urheberrecht überhaupt?

Das Urheberrecht schützt Werke, die persönliche geistige Schöpfungen des Urhebers darstellen vor der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe durch Dritte. Damit soll das Urheberrecht unter anderem die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers schützen, der keinen Anreiz hätte etwas zu schreiben, wenn jeder Dritte die Früchte seiner Arbeit durch schlichtes Kopieren gleichermaßen ernten könnte. Gleichzeitig gerät das Urheberrecht durch das Verbot des Vervielfältigens in einen Zielkonflikt mit dem Internet, das auf dem Vervielfältigen von Daten basiert. Außer dem urheberrechtlichen Werkschutz ist bei der Datenverarbeitung im Internet auch der Investitionsschutz für Datenbanken relevant.

2. Darf ich Wikipedia-Inhalte in meine Seite einbinden?

(Anm. d. Verf.: Bei uns wären es die Karteikarten)

Je nach thematischem Zuschnitt einer Website kann auch die Einbindung von Wikipedia-Content interessant sein. Dieser ist zwar urheberrechtlich geschützt, darf aber weiterverwendet werden, wenn man die Bestimmungen des zugrundeliegenden GNU FDL-Lizenzvertrages beachtet. Diese setzen etwa voraus, dass ein Hinweis auf die Lizenz erfolgt und der Text der Lizenz wiedergegeben wird sowie dass der Beitrag vollständig und unverändert übernommen wird.

3. Darf ich Zusammenfassungen fremder Texte in meine Seite einbinden?

(Anm. d. Verf.: Bei uns wären es die Karteikarten)

Auch wer sich die Mühe eigener Formulierungen macht, ist dadurch nicht automatisch auf der sicheren Seite. Fasse ich einen fremden Text zusammen, kann darin ein urheberrechtlicher Eingriff liegen. So wie die Verfilmung eines Buches regelmäßig einen Eingriff darstellt, obwohl das Werk dabei in eine neue Form gebracht wird, kann auch in der Zusammenfassung eines Textes ein Eingriff liegen, wenn eine Gesamtabwägung ergibt, dass beide Werke nicht den erforderlichen Werkabstand haben.

Relevant wird diese Frage zum Beispiel im Fall Perlentaucher: Das Geschäftsmodell von Perlentaucher besteht zum Teil im Zusammenfassen von Literaturrezensionen führender deutscher Tageszeitungen. Der Bundesgerichtshof wird am 30. September 2010 über diesen Fall entscheiden. Die Vorinstanzen hielten die Zusammenfassungen allerdings (wohl zurecht) für zulässig.

4. Was ist bei nutzergenerierten Inhalten zu beachten?

Der Königsweg zum Content lautet User-Generated-Content. Hier entfaltet sich die ganze Faszination der Internetwelt, in der jeder ein Tom Sawyer sein will, für den andere Tante Pollys Zaun streichen. Das Problem beim Anbieten von User-Generated-Content ist, dass man nicht genau weiß, was man vom Nutzer bekommt. Die Frage ist also, was passiert, wenn die von den Nutzern eingestellten Daten fremde Urheberrechte verletzen. Das deutsche Recht ist insoweit recht großzügig und sieht den Anbieter einer User-Generated-Content-Plattform weder als denjenigen der Inhalte vervielfältigt noch als denjenigen, der Inhalte öffentlich wiedergibt. In seiner Leitentscheidung, der den Verkauf gefälschter Rolex-Uhren auf eBay betraf, verlangte der BGH lediglich, im Falle von Rechtsverletzungen die fraglichen Inhalte unverzüglich zu löschen und im Falle wiederkehrender gleichartiger Verletzungen geeignete Vorkehrungen zu treffen, diese zu verhindern.

Verhaltenshinweise zum Urheberrecht im Web

Donnerstag, Juli 29th, 2010No Comments »

Dieser Artikel wurde am 23.07.2010 auf den Seiten des BITKOM veröffentlicht.

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Verhaltenshinweise zum Urheberrecht im Web

  • Internet-Nutzer müssen Rechte von Künstlern, Autoren und Verlagen beachten
  • Bilder von Bekannten nicht ohne Einverständnis veröffentlichen
  • Die wichtigsten Tipps des BITKOM
Berlin, 23. Juli 2010 – Wer Bilder oder Lieder, Videos oder auch Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten – insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Vorsicht ist zudem angebracht bei zweifelhaften Quellen für Songs und bei Tauschbörsen. „Das Urheberrecht gilt auch im Internet“, sagt Volker Smid, Präsidiumsmitglied des Hightech-Verbandes BITKOM. „Mit einigen Grundregeln lassen sich die gröbsten Fehler und vor allem Rechtsverstöße vermeiden.“ Hier die wichtigsten Tipps des BITKOM.

1. Musik für die Homepage
So schön es sein kann, das eigene Lieblingslied auf der Homepage zu spielen oder eine Foto-Galerie mit Musik zu untermalen – Vorsicht ist angebracht! Auch durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei erhält man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen. Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, etwa bei der GEMA und der Plattenfirma oder dem Künstler. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips, und für Videosequenzen, in denen Fremdmaterial eingesetzt wird.

2. Bilder und Texte
Auch Bilder dürfen nicht einfach übernommen werden – selbst wenn sie schnell von einer Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb sollten zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwendet, sondern die Waren selbst fotografiert werden. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären, denn der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte am Bild. Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn die Kartenverlage haben geschützte Rechte an ihren Produkten – und setzen diese nicht selten auch gegenüber Privatverbrauchern mit anwaltlicher Unterstützung durch. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte deshalb selbst formulieren und – abgesehen von kurzen Zitaten mit Quellenangabe – nicht abschreiben.

3. Fotos von Freunden und Bekannten
Immer mehr Internet-Nutzer sind Mitglieder in Internet-Gemeinschaften (Communitys) und zeigen dort Fotos von sich und ihren Freunden. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Auch selbst fotografierte Bilder, auf denen Bekannte zu sehen sind, dürfen nur mit deren Einverständnis ins Netz gestellt werden: Jeder hat ein „Recht am eigenen Bild“ und darf bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm online gezeigt werden.

4. Illegale Downloads
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten – dann ist der Download unbedenklich. Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu speichern.

5. Tauschbörsen
Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist illegal. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung, die meist auch erteilt wird.

6. Abmahnungen
Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf jeden Fall reagieren – sonst kann der Abmahner bei Gericht per Einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Befindet sich der Abmahner aber im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen.

Urheberrechtsverletzung in CoboCards

Mittwoch, Juni 30th, 201012 Comments »

Am 12.05.2010 erreichte uns ein Brief eines Anwalts. In diesem schrieb er uns, dass auf im Pool veröffentlichten Karteikarten das urheberrechtlich geschützte Foto von Niklas Luhmann (bekannter Soziologe) verwendet wurde.

Er forderte die Zahlung von 500,- Euro für die Urheberrechtsverletzung binnen 2 Wochen.

Tatsächlich war das Foto urheberrechtlich geschützt. Da wir uns die Karten nicht zu Eigen machen, sind wir hier lediglich als „Störer“ zu sehen. Die Urheberrechtsverletzung selbst ist einem User zuzuschreiben. In so einem Fall wird normalerweise der Anwalt an den User weitergeleitet oder die Daten des Users dem Anwalt weitergegeben. Diese forderte er auch in einem zweiten Schreiben.

Wir haben die Daten des Users jedoch nicht herausgegeben.

Dafür gab es 2 Gründe:

1. Wollten wir den User mit dem Problem nicht so einfach alleine lassen
2. Versprechen wir Euch in den Nutzungsbedingungen, dass wir keine Daten an Dritte weitergeben.

Also haben wir unsere Anwälte Herr Malik und Herr Ipach gebeten, sich der Sache anzunehmen. Zusätzlich haben wir den User über den Vorfall informiert und den Kartensatz aus dem Pool genommen. Nach ca. 5 Wochen Hin und Her haben wir die Kosten auf 140 Euro heruntergehandelt.

Sichtlich erleichtert zeigte sich dann der User: ..zunächst mal vielen, vielen lieben Dank für Eure Unterstützung, die nicht selbstverständlich ist und ich weiß das sehr zu schätzen.
Ich wünschte, Du könntest den Stein sehen, der mir soeben vom Herzen gefallen ist…

Natürlich können wir nicht jedes Mal in die Bresche springen und unsere Zeit und die unserer Anwälte zur Verfügung stellen. Die Anwaltskosten haben wir in diesem Fall übernommen.

Das bedeutet nicht, dass wir in Zukunft E-Mail Adressen ohne Gerichtsbeschluss herausgeben werden. Wir bitten lediglich vor dem Veröffentlichen von jeglichen Inhalten bestehende Urheberrechte zu prüfen. Im Zweifel davon ausgehen, dass welche existieren und Karteikarten nicht im Pool veröffentlichen.

Wiki-Seite zum Urheberrecht

Samstag, November 14th, 2009No Comments »

Da einige von Euch uns geschrieben haben, dass sie gern Karteikarten im Pool veröffentlichen wollen, sich aber nicht sicher seien, ob sie nicht Urheberrechte damit verletzen, haben wir eine weitere Wiki-Seite aufgesetzt.

Auf dieser haben wir bereits festgehalten

a) Wann Ihr Urheberrechte verletzt und

B) Wann ihr es nicht tut.

Natürlich ist das nur ein Entwurf und wir wollen gerade die (angehenden) Juristen unter Euch bitten, mal einen Blick darauf zu werfen. Ein Wiki lebt schließlich davon, dass alle mitmachen.

Also wenn Ihr Fehler entdeckt oder etwas zu ergänzen habt, einfach rechts oben auf „Bearbeiten“ klicken und vornehmen.

„Recht“ herzlichen Dank.

Euer CoboCards-Headquarter