CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht AT / Öffentliches Recht
2
Öffentliches Recht: Lektion 1

Der Verwaltungsakt: Allgemeines
Welche prozessuale Bedeutung hat der Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt: Allgemeines
Auf welche zwei Weisen kann die Maßnahme als Verwaltungsakt qualifiziert werden?
Rechtsschutz: Früher nur umfassend über FFK möglich.
Klageart: AnfK, Verpfk, FFK setzen VA voraus.
Widerspruchverfahren: Bei Klagearten mit VA grds erforderlich.
Vorläufiger Rechtschutz, § 80 V VwGO: Nur bei AnfK in der Hauptsache möglich .
Funktionen: Reglungsfunktion (Bindung bzgl Tatbestand); Feststellende Begründungswirkung (muss ausdrücklich angeordnet werden); Konzentrationswirkung (Genehmigung umfasst alle erofrderlichen anderen Genehmigungen); Titelfunktion für Behörde (zB bei gestaltenden VAen).

Qualifikation nach äußerer Form: Behörde will durch VA handeln und gibt dies objektiv zu erkennen. VA gemäß § 35 VwVfG (+).
Qualifikation nach Inhalt der Maßnahme: Behörde erlässt inhaltlichen VA nach § 35 VwVFG
Problem: Widerspruchsbehörde behandelt Nicht- VA als VA.
a) BVerG: VA (+), wenn Widerspruchbescheid auf Nicht- VA ergeht. Folge: §§ 79 I Nr 1, 78 I Nr 1, 42 I 1 VwGO.
b) AA: Rechtcharakter kann nicht durch Handeln anderer Behörden bestimmt werden (Verstoß gegen Art 19 IV GG).
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht AT
Veröffentlicht: 18.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English