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All main topics / Jura / Verwaltungsrecht AT / Öffentliches Recht
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Öffentliches Recht: Lektion 1

Der Verwaltungsakt: Allgemeines
Welche prozessuale Bedeutung hat der Verwaltungsakt

Der Verwaltungsakt: Allgemeines
Auf welche zwei Weisen kann die Maßnahme als Verwaltungsakt qualifiziert werden?
Rechtsschutz: Früher nur umfassend über FFK möglich.
Klageart: AnfK, Verpfk, FFK setzen VA voraus.
Widerspruchverfahren: Bei Klagearten mit VA grds erforderlich.
Vorläufiger Rechtschutz, § 80 V VwGO: Nur bei AnfK in der Hauptsache möglich .
Funktionen: Reglungsfunktion (Bindung bzgl Tatbestand); Feststellende Begründungswirkung (muss ausdrücklich angeordnet werden); Konzentrationswirkung (Genehmigung umfasst alle erofrderlichen anderen Genehmigungen); Titelfunktion für Behörde (zB bei gestaltenden VAen).

Qualifikation nach äußerer Form: Behörde will durch VA handeln und gibt dies objektiv zu erkennen. VA gemäß § 35 VwVfG (+).
Qualifikation nach Inhalt der Maßnahme: Behörde erlässt inhaltlichen VA nach § 35 VwVFG
Problem: Widerspruchsbehörde behandelt Nicht- VA als VA.
a) BVerG: VA (+), wenn Widerspruchbescheid auf Nicht- VA ergeht. Folge: §§ 79 I Nr 1, 78 I Nr 1, 42 I 1 VwGO.
b) AA: Rechtcharakter kann nicht durch Handeln anderer Behörden bestimmt werden (Verstoß gegen Art 19 IV GG).
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Author: Bötel
Main topic: Jura
Topic: Verwaltungsrecht AT
Published: 18.05.2010

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