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(Tatsächliche) Rechtfertigende Einwilligung

- disponibles Rechtsgut- nur Individualrechtsgüter (nicht das Leben)

- muss vor der Tat erteilt sein und zum Zeitpunkt der Tat fortbestehen (Täter muss nicht Adressat sein, Kenntnis reicht aus)

- Einwilligungsfähigkeit- geistige und sittliche Reife (auch Minderfähige), frei von Täuschung, Drohung, Zwang und Irrtum (Willensmängel)

- bei Körperverletzungsdelikten ist § 228 StGB zu beachten (lebensgefährliche Handlungen sind sittenwidrig)

- Täter muss in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung gehandelt haben
Tags: Einwilligung
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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