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All main topics / Jura / Strafrecht AT / Strafrecht AT
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(Tatsächliche) Rechtfertigende Einwilligung

- disponibles Rechtsgut- nur Individualrechtsgüter (nicht das Leben)

- muss vor der Tat erteilt sein und zum Zeitpunkt der Tat fortbestehen (Täter muss nicht Adressat sein, Kenntnis reicht aus)

- Einwilligungsfähigkeit- geistige und sittliche Reife (auch Minderfähige), frei von Täuschung, Drohung, Zwang und Irrtum (Willensmängel)

- bei Körperverletzungsdelikten ist § 228 StGB zu beachten (lebensgefährliche Handlungen sind sittenwidrig)

- Täter muss in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung gehandelt haben
Tags: Einwilligung
Source: juriq
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Flashcard info:
Author: champarova
Main topic: Jura
Topic: Strafrecht AT
School / Univ.: FU
City: Berlin
Published: 02.04.2010

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