Wie zeigt sich die föderale Grundstruktur der BRD in der Organisation des Bildungswesens?
auch in der Organisation des Bildungswesens zeigt sich die förderale Grundstruktur
Art. 30 GG Kompetenzenregelungen zwischen Bund und Ländern:
Im schulischen Bereich haben die Länder die Gesetzgebungskompentenz (komplett), im Bereich der außerschulischen Berufsbildung und der Ausbildungsförderung hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz.
Art. 30 GG Kompetenzenregelungen zwischen Bund und Ländern:
Im schulischen Bereich haben die Länder die Gesetzgebungskompentenz (komplett), im Bereich der außerschulischen Berufsbildung und der Ausbildungsförderung hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz.
Tags: Förderlismus, Organisation des Bildungswesens
Quelle: Skript 1
Quelle: Skript 1
Kartensatzinfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010
Schlagwörter Karten:
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