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Verhältnis von §§ 211, 216 und 212 StGB

- BGH: selbstständige Tatbestände
    - Wortlaut: "ohne Mörder zu sein"
    - Systematik: Qualifikation steht in der Regel hinter dem Grundtatbestand
    - ein Tatbestand kann einen anderen vollständig umfassen und trotzdem selbständig sein (z.B. § 249 StGB)

- Lit.: Qualifikation und Privilegierung
    - Wortlaut ist auf die alte Lehre vom Tätertyp zurück zu führen
    - mit der systematischen Stellung ist nur die Voranstellung des schwereren Delikts gewollt (vgl. die Brandstiftungsdelikte alter Fassung)
    - § 212 StGB ist vom § 211 vollständig umfasst

- wichtig für den Aufbau
- wichtig für die Anwendung von § 28 StGB
Tags: Verhältnis von Mord und Totschlag
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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