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Gebotene Abwehrhandlung i.S.v. § 32 StGB
Eine Handlung ist nicht geboten, wenn dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zuzumuten ist, insbesondere wenn die Verteidigung einen Rechtsmissbrauch darstellen würde.

... und das Verhalten die

Zeitpunkt: ex-ante-Perspektive

Fallgruppen:
- Beschützergarantenstellung § 13 StGB
- familiäre Beziehung, berechtigtes Vertrauen
- Angriff schuldlos handelnder Personen.
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010

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