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Kommunalrecht: Grundlagen

Was versteht man und Kommunalrecht? Welche Bereiche sind von den Reglungen umfasst? Welche Gesetze regeln die Materie genauer?

Woraus ergibt sich, dass Kommunen Aufgaben übertragen werden können? Wer ist dazu befugt?

Wie fügen sich die Gemeinden in den Staatsaufbau ein?

Welche Rechte werden den Gemeinden institutionell garantiert?
Kommunalrecht: Gesamtheit öff.-rechtlicher Vorschriften, die sich mit Gemeinden und Kommunalverbänden (Landkreise/ Samtgemeinden) befassen.
Reglungskreis: Rechtsstellung, Organisation, Aufgaben und Handlungsformen sowie Bürgerstatus.
Gesetze: NGO (Basisrecht), NLO, RegioHanG.

Artt. 07, 73 GG: Befugnis des Landes zur Organsiation
Übertragungsmöglichkeit: Art 28 II 1 GG - "im Rahmen der Gesetze".

Systematsiche Stellung Gemeinden: Art. 28 GG (Bund und Länder)

Artt. 28 II 1 GG, 57 I NV
a) Institutionelle Garantie
b) Selbstverwaltungsgarantie
c) Subjektive Rechtstellungsgarantie
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Grundlagen
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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