CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Kommunalrecht / Kommunalrecht
22
Kommunalrecht: Kommunalwahl

Wie ist die Kommunalwahl aufgebaut? Wer darf wann wählen? Welches Berechnungssystem liegt der Kommualwahl zu Grunde?
1) Rechtsquelle: Formelles Wahlrecht NKWG und NKWO; Materielles Wahlrecht: NGO, § 3 NKWG, §§ 32 ff. NGO.
2) Wahlperioden: § 33 II NGO (fünf Jahre), wenn nicht durch § 54 II NGO (Auflösung des Rates) oder § 43 IV NKWG (Wiederholungswahl) modifiziert.
3) Wahlberechtigt:  § 43 I NGO - Deutsch und Unionsbürger + mind. 16 Jahre + drei Monate in Gemeinde Wohnhaft + nicht Ausgeschlossen gem. § 34 II NGO. Wählbarkeit: § 35 I NGO - mind. 18 Jahre + sechs Monate in Gemeinde Wohnhaft + nicht nach § 35 II NGO ausgeschlossen. 
4) Wahlsystem: d`Hondtsche Höchstzahlverfahren
Partei A Partei B Partei C
:1 5280 (1) 4250 (2) 2412 (4)
:2 2640 (3) 2125 (5) 1206
:3 1760 (6) 1416 (7) 804

Beachte: Keine 5% Hürde; Fachausschüsse werden nach Prozentanteieln (Hare/Niemeyer) besetzt.
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Kommunalwahl
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English