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Alle Oberthemen / Eisenbahnbetrieb / EiB / Modul 08xx - Rangieren
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Was ist  zu beachten, wenn im Baugleis bzw. im gesperrten Bahnhofsgleis rangiert werden soll?
1.  Die Spitze der Rangierfahrt muss mit mindestens einem weißen Licht gekennzeichnet sein.
2.  Sie müssen die Rangierfahrt luftgebremst durchführen.
3.  Die Rangierfahrt muss von der Spitze aus gesteuert sein oder die Spitze der
Rangierfahrt muss mit einem Rangierbegleiter besetzt sein. Auf das Besetzen des Fahrzeugs an der Spitze dürfen Sie verzichten, wenn
           -   nur ein Fahrzeug geschoben wird,
           -   Sie als Triebfahrzeugführer den Fahrweg beobachten können und 
           -   eine Person unmittelbar vor Ingangsetzen der Fahrt das Freisein des Fahrwegs von Beschäftigten direkt vor dem ersten Fahrzeug feststellt.
4.  Wenn  Sie  sich  als  Triebfahrzeugführer  an  der  Spitze  der  Rangierfahrt,  aber nicht im Führerraum befinden, müssen Sie mit einem Signalhorn ausgerüstet sein.
Wenn  ein  Rangierbegleiter die  Spitze  der  Rangierfahrt  besetzt,  muss
dieser  in  Funkkontakt  mit  Ihnen  als  Triebfahrzeugführer  stehen,  einen  Luftbremskopf verwenden und mit einem Signalhorn ausgerüstet sein. 
5.  Sie dürfen mit höchstens 20 km/h fahren.
6.  Als Mitarbeiter an der Spitze der Rangierfahrt müssen Sie Personen an und im
Gleis mit Signal Zp 1 warnen.
7.  Sie müssen vor im Gleis befindliche Personen anhalten, wenn diese das Gleis nicht verlassen.
       In einer Betra können abweichende Regeln gegeben sein. 
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Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: EiB
Veröffentlicht: 28.08.2010

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