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17. Skizzieren Sie die Inhalte des Schulorganisationsgesetzes. Für welche Schulen gilt es?
3 Teile:
1. Allgemeine Bestimmungen:
Aufgabe, Zweck der Schule (fast "lyrisch formuliert"), Gliederung (nach Bildungsinhalt und Bildungshöhe = differenziertes Schulsystem), Schulgeldfreiheit, allgemeine Zugänglichkeit, Lehrpläne, neue Mittelschule,...
2. Besondere Bestimmungen:
Schultypen (VS, HS,...: Aufgabe + Aufbau, Aufnahmsvoraussetzungen, Schülerzahl, Lehrplan, Lehrer,...)
3. Bestimmungen zur zweckgebundenen Gebarung und Teilrechtsfähigkeit:
Schulraumüberlassung, Gründung von Einrichtungen,...
Gilt für:
* öffentliche Schule
* Privatschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung (in Teilen, z.B. Lehrplan)
1. Allgemeine Bestimmungen:
Aufgabe, Zweck der Schule (fast "lyrisch formuliert"), Gliederung (nach Bildungsinhalt und Bildungshöhe = differenziertes Schulsystem), Schulgeldfreiheit, allgemeine Zugänglichkeit, Lehrpläne, neue Mittelschule,...
2. Besondere Bestimmungen:
Schultypen (VS, HS,...: Aufgabe + Aufbau, Aufnahmsvoraussetzungen, Schülerzahl, Lehrplan, Lehrer,...)
3. Bestimmungen zur zweckgebundenen Gebarung und Teilrechtsfähigkeit:
Schulraumüberlassung, Gründung von Einrichtungen,...
Gilt für:
* öffentliche Schule
* Privatschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung (in Teilen, z.B. Lehrplan)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009