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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Was versteht man unter mittelbarer Bundes-/Landesverwaltung?
Bedienen sich Bund oder Länder bei der Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben nicht eigener Behörden sondern eines weiteren eigenständigen Verwaltungsträgers, dann Handeln sie in sog. mittelbarer Verwaltung.
Tags: mittelbare Verwaltung
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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