CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
193
Drittgläubigerbeziehung eines Geselllschafters
Ein Gesellschafter tritt als Drittgläubiger an die Gesellschaft heran

110 HGB ist nicht anwendbar sondern 128 HGB

Treueverpflichtung ist zu beachten

- Anspruch gegen Mitgesellschafter ist subsidiär zum Anspruch gegen die Gesellschaft

- Der Anspruch gegen die Mitgesellschafter wird anteilig gekürzt
Tags: Gesellschaftsrecht
Quelle:
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English