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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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     Erklären sie die Bedeutung des Ermittlungsgrundsatzes
Ermittlungsgrundsatz bedeutet d. Pflicht der Strafverfolgungsorgane den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und aufzuklären
(§§ 155 II, 160 II, 244 II StPO).Im Strafverfahren soll danach das wirkliche Geschehen festgestellt werden (Prinzip der materiellen Wahrheit). Im Zivilrecht Prinzip d. formellen Wahrheit (Verhandlungs- maxime), wonach d. Parteien über d. Verfahrensstoff bestimmen.

Bedeutung im EV: StA und Polizei haben im EV d. tatsächliche Geschehen von Amts wegen zu erforschen. Zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung haben sie dabei sowohl be- als auch entlastende Umstände zu ermitteln.

Bedeutung im gerichtlichen Verfahren: Das Gericht hat den Gegenstand der Anklage erschöpfend zu behandeln (§ 244 II). Dabei ist das Gericht weder an Anträge noch an Erklärungen d. Verfahrensbeteiligten gebunden.
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Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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