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Alle Oberthemen / Jura / Abschlussverfügung / 4. Einstellung des Verfahrens, Klage und Klageerzwingung
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Welche wesentlichen Bestandteile hat die Anklageschrift?
Die Anklageschrift nennt nach § 200 StPO (Nr. 110 ff. RiStBV) im Anklagesatz:
  • das Adressatgericht des Schriftsatzes,
  • den Angeschuldigten als Prozesssubjekt mit den Personaldaten zu seiner Identifizierung,
  • den Wortlaut der Strafnormen, die der Angeschuldigte verwirklicht haben soll, damit er seine Verteidigung darauf einrichten kann,
  • soweit möglich unter Hervorhebung von Tatzeit und Tatort die Tatsachenbeschreibung der Tat im prozessualen Sinne, um diese Tat als Verfahrensgegenstand zu umgrenzen und die Verfahrensbeteiligten darüber zu informieren worauf sich die gerichtliche Untersuchung bezieht (BGHSt 40, 44 ff.),
  • die angewendeten Strafnormen nach ihrer gesetzlichen Nummerierung, um den Angeschuldigten zu Verteidigungszwecken und die Prozeßbeteiligten zu Prüfungszwecken darüber zu informieren,

im Anschluss an den Anklagesatz:
  • die Auflistung der Beweismittel (Nr. 111 RiStBV), zur Information des Angeschuldigten über die Beweislage und zur Unterstützung des Gerichts bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung, im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen soweit ein solches überhaupt geboten ist (s. §§ 200 II 2, 266 II 1 StPO, aber Nr. 112 RiStBV):
  • schuld- und strafzumessungsrelevante Tatsachen aus dem Vorleben, der beruflichen und wirtschaftlichen Situation des Angeschuldigten und gegebenenfalls seinen Vorstrafen,
  • Details der Tatschilderung, soweit sie nicht schon im konkreten Anklagesatz dargestellt sind, insbesondere den Geschehensablauf, der zur Tat geführt hat und das Nachtatverhalten,
  • die Beweiswürdigung, gegebenenfalls mit Äußerungen zur Einlassung des Angeschuldigten und deren Widerlegung,
  • Rechtsausführungen nur soweit sie erforderlich sind,
  • den Antrag auf Eröffnung der Hauptverhandlung vor einem bestimmten Gericht (gesetzlicher Richter) und Zulassung der Anklage,
  • die Unterschrift des Anklageverfassers zur Autorisierung des Schriftsatzes mit Abgrenzung gegenüber einem Entwurf.
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Karteninfo:
Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Abschlussverfügung
Veröffentlicht: 16.04.2013

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