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Gilt Art. 80 Abs. 1 GG auch für Rechtsverordnungen der Bundesländer?
Es kommt darauf an, ob die Verordnung in einem Bundesgesetz oder einem Landesgesetz enthalten ist. Sofern die Landesregierungen durch Bundesgesetz zur Verordnungsgebung ermächtigt sind, gilt Art. 80 Abs. 1 GG, obwohl die entsprechenden Verordnungen als Landesrecht zu qualifizieren sind. Ermächtigt ein Landesgesetz zum Erlaß einer Rechtsverordnung, gilt Art. 80 Abs. 1 GG nicht. Allerdings sind in allen Landesverfassungen – Art. 80 Abs. 1 GG entsprechende – Vorschriften über die Bestimmtheit von Rechtsverordnungen enthalten, die vielfach sogar im Wortlaut mit dieser Vorschrift übereinstimmen.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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